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Artikel 11 - Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
Artikel 11 Weitere Änderung anderer Rechtsvorschriften
Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 KWGFreiStVUSA § 2, KWGFreiStVAus § 2
(1) In § 2 der Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322), die durch Artikel 10 Absatz 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 10a bis 10i" durch die Angabe „§§ 10a bis 10j" ersetzt.
(2) In § 2 Satz 1 der Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322, 323), die durch Artikel 10 Absatz 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 10a bis 10i" durch die Angabe „§§ 10a bis 10j" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 11 RiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 RiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 13 RiG Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 3 und 10 treten am 28. Juni 2021 in Kraft. (4) Die Artikel 4 und 11 treten am 1. Januar 2023 in ...
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