Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2022 aufgehoben
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 15. Dezember 2020 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 10 EpLaFoG Folgeänderungen ... ansonsten spätestens mit Ablauf des 31. März 2021" gestrichen. (6) In § 11 der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vom 14. Dezember 2020 (BAnz AT 15.12.2020 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Februar ...
Verordnung zur Änderung der Monoklonale-Antikörper-Verordnung und der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
V. v. 09.03.2022 BAnz AT 10.03.2022 V2
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