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§ 11 - Wasserstoffnetzentgeltverordnung (WasserstoffNEV)

§ 11 Kalkulatorische Steuern



Im Rahmen der Ermittlung der Wasserstoffnetzkosten kann die dem Wasserstoffnetzbereich sachgerecht zuzuordnende Gewerbesteuer als kalkulatorische Kostenposition in Ansatz gebracht werden.

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Zitierungen von § 11 WasserstoffNEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 WasserstoffNEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WasserstoffNEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 WasserstoffNEV Grundsätze der Netzkostenermittlung
... Eigenkapitalverzinsung nach § 10 und 4. den kalkulatorischen Steuern nach § 11 . (3) Liegt keine auf den Betrieb von Wasserstoffnetzen beschränkte Gewinn- und ...
§ 14 WasserstoffNEV Plan-Ist-Kosten-Abgleich
... Betreiber eines Wasserstoffnetzes ermittelt jährlich zum 30. September nach den §§ 6 bis 13 die für das folgende Kalenderjahr zu erwartenden Kosten des Wasserstoffnetzbetriebs ... Betreiber eines Wasserstoffnetzes ermittelt jährlich zum 30. September nach den §§ 6 bis 13 die im vorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich entstandenen anerkennungsfähigen ...