1Der Prüfer hat über die ausländischen Zweigniederlassungen des Wertpapierinstituts zu berichten.
2Dabei sind für diese Zweigniederlassungen zu beurteilen:
- 1.
- deren Beitrag zum Unternehmensergebnis,
- 2.
- deren Einfluss auf das Risikoprofil sowie die Risikolage und die Risikovorsorge des Wertpapierinstituts insgesamt sowie
- 3.
- die Einbindung dieser Zweigniederlassungen in das Risikomanagement des Wertpapierinstituts.