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§ 122 - Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 122 Bewilligung
§ 122 wird in 7 Vorschriften zitiert
1Der Bescheid über die Bewilligung der Förderhilfen ist mit Auflagen zu versehen, deren Erfüllung bis zur Auszahlung nachgeholt werden kann, um sicherzustellen, dass
- 1.
- die von einzelstaatlichen, mit öffentlichen Mitteln finanzierten Einrichtungen für das jeweilige Vorhaben gewährten Förderhilfen insgesamt 70 Prozent der anerkennungsfähigen Kosten nicht übersteigen,
- 2.
- beim Verleih von Filmen im Sinne des § 115 Nummer 1 eine angemessene Anzahl von Filmkopien in Orten oder räumlich selbständigen Ortsteilen mit in der Regel bis zu 20.000 Einwohnern eingesetzt wird.
Zitierungen von § 122 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 122 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft nach den §§ 115 bis 126 sowie f) der Kinoprojektförderung nach den §§ 134 bis 137 und ...
§ 27 FFG Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung (vom 01.01.2022)
... über Förderhilfen im Rahmen der Projektabsatzförderung nach den §§ 115 bis 126, soweit dies nicht nach § 17 in die Zuständigkeit des Vorstands fällt. ...
§ 123 FFG Auszahlung
... Vorliegen sämtlicher Antrags- und Fördervoraussetzungen sowie der Auflagen nach § 122 nachweist. Die Auszahlung ist insbesondere zu versagen, wenn die ...
§ 126 FFG Sonstige Rückzahlungspflicht
... Angaben über wesentliche Voraussetzungen erfolgt ist, 3. die Auflagen nach § 122 nicht erfüllt wurden oder 4. Auszahlungshindernisse nach § 123 Absatz 2 ... 2 nachträglich eingetreten oder bekannt geworden sind. (2) Wurde die nach § 122 Satz 1 Nummer 1 zulässige Förderintensität überschritten und das Vorhaben ...
§ 129 FFG Zuerkennung (vom 01.01.2022)
... die Zuerkennung der Förderhilfen gelten § 83 Absatz 1 und 2 und § 122 ...
§ 131 FFG Auszahlung
... sowie die Erfüllung der Auflage nach § 129 in Verbindung mit § 122 nachweist. Die Auszahlung ist insbesondere zu versagen, wenn die ...
§ 133 FFG Schlussprüfung, Rückzahlung
... Angaben über wesentliche Voraussetzungen erfolgt ist, 3. die Auflagen nach § 122 nicht erfüllt wurden oder 4. Auszahlungshindernisse nach § 123 Absatz 2 ... eingetreten oder bekannt geworden sind. Wurde die nach § 122 Satz 1 Nummer 1 zulässige Förderintensität überschritten und das Vorhaben ...
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