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§ 127 - Filmförderungsgesetz (FFG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3413 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 08.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 351
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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Geltung ab 01.01.2017; FNA: 707-27 Wirtschaftsförderung
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§ 127 Förderhilfen, Referenzpunkte
§ 127 wird in 7 Vorschriften zitiert
(1) Referenzförderung wird für den Verleih eines programmfüllenden Films im Sinne der §§ 41 bis 48 gewährt, wenn der Film innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Erstaufführung in einem deutschen Kino 100.000 Referenzpunkte erreicht hat.
(2) 1Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. 2Bei der Berücksichtigung des Zuschauererfolgs gelten die §§ 74 und 77 und bei der Berücksichtigung des Erfolgs bei Festivals und von Preisen die §§ 75 und 78 entsprechend.
(3) Bei der Berechnung der Förderhilfe werden für den Zuschauererfolg höchstens 750.000 Besucherinnen und Besucher nach Maßgabe des § 74 Absatz 1 sowie höchstens 1.200.000 Referenzpunkte für Erfolge bei Festivals und Preisen berücksichtigt.
(4) Die für die Referenzförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Verleihunternehmen nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.
Zitierungen von § 127 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 127 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022)
... 91 bis 99, 5. im Rahmen der Referenzförderung für Verleihunternehmen nach den §§ 127 bis 133, 6. im Rahmen der Kinoreferenzförderung nach den §§ 138 bis ...
§ 18 FFG Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands
... im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99 und nach den §§ 127 bis 133 entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit, wenn die Entscheidungen auf den ... im Rahmen der Referenzförderung nach den §§ 73 bis 99, nach den §§ 127 bis 133 und nach den §§ 138 bis 144, die auf einer Einstufung als Kinderfilm beruhen, ...
§ 44 FFG Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen (vom 01.01.2024)
... entsprechend. Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist für Filme nach Satz 1 ausgeschlossen. (4) Die Förderhilfen ...
§ 45 FFG Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen
... ist. (2) Eine Referenzförderung nach den §§ 73 bis 90, 91 bis 99 und 127 bis 133 ist ausgeschlossen, wenn es sich bei dem Referenzfilm oder bei dem neuen Film um eine ...
§ 125 FFG Tilgung des Darlehens
... Förderhilfen im Rahmen der Referenzförderung für Verleihunternehmen nach § 127 finanziert werden. (5) Zehn Jahre nach der Erstaufführung des Films erlischt die ...
§ 159 FFG Aufteilung der Einnahmen auf die Förderbereiche (vom 01.01.2022)
... 115), 6. 7 Prozent für die Referenzförderung für Verleihunternehmen ( § 127 ), 7. 10 Prozent für die Kinoprojektförderung (§ 134) und 8. 5 ...
§ 171 FFG Beendigung der Filmförderung (vom 01.01.2024)
... den Bericht. (2) Förderhilfen nach den §§ 73, 76, 91 und 127 werden nur gewährt, wenn der Referenzfilm bis zum 31. Dezember 2023 erstaufgeführt ... (3) Anträge auf Förderhilfen nach den §§ 73, 76, 91, 127 und 138 müssen bis zum 31. März 2025 gestellt werden. Für ...
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