§ 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen
(1)
1Teilnahmekosten bestimmen sich nach den
§§ 49,
64,
73 und
74 des Neunten Buches.
2Sie beinhalten auch weitere Aufwendungen, die wegen Art und Schwere der Behinderung unvermeidbar entstehen, sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei anderweitiger auswärtiger Unterbringung.
(2) Die Teilnahmekosten nach Absatz 1 können Aufwendungen für erforderliche eingliederungsbegleitende Dienste während der und im Anschluss an die Maßnahme einschließen.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
§ 11a SGB II Nicht zu berücksichtigendes Einkommen (vom 01.01.2025) ... 3 Satz 1 des Dritten Buches sowie 5. Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 127 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches in Verbindung mit § 73 des Neunten Buches. (4) Zuwendungen der freien ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 2b SGB4uaÄndG Weitere Änderungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... Wort „Arbeitslosengeld" die Wörter „, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 beruht," eingefügt. 2. § 123 wird wie folgt geändert: ... Monate beträgt. § 27 Absatz 3 Nummer 1 bleibt unberührt." 3. § 127 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Bei Erfüllung der Anwartschaftszeit ... auf Arbeitslosengeld haben" die Wörter „, dessen Dauer nicht allein auf § 127 Absatz 3 beruht," eingefügt. ...
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1025
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012 ... Dritter Titel Teilnahmekosten für Maßnahmen § 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen § 128 Sonderfälle der ... 1, 2 und 5, den §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie den §§ 119 bis 121, 127 und 128." bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Bundesagentur" die ... §§ 35, 45 Absatz 7, den §§ 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 und den §§ 127 und 128 auch an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches ... monatlich. Dritter Titel Teilnahmekosten für Maßnahmen § 127 Teilnahmekosten für Maßnahmen (1) Teilnahmekosten bestimmen sich nach den ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3245
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 1 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... wird die Angabe 1.630" durch die Angabe 1.760" ersetzt. 4. § 127 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 werden die Wörter ... mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung am 31. Dezember 2007 noch nicht ...
Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
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