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§ 129 - Filmförderungsgesetz (FFG)
§ 129 Filmabgabe der Videoprogrammanbieter
§ 129 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Wer als Inhaber der Lizenzrechte Bildträger, die mit Filmen mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten bespielt sind, in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermietung oder zum Weiterverkauf in den Verkehr bringt oder unmittelbar an Letztverbrauchende verkauft (Videoprogrammanbieter), hat vom Nettoumsatz mit abgabepflichtigen Bildträgern eine Filmabgabe zu entrichten. 2Dies gilt nur für Videoprogrammanbieter, deren Nettoumsatz mit abgabepflichtigen Bildträgern 500.000 Euro im Jahr übersteigt und bei denen ein Anteil von mindestens 2 Prozent dieses Nettoumsatzes auf Kinofilme entfällt.
(2) Die Filmabgabe beträgt
- 1.
- bei einem Jahresumsatz von bis zu 20 Millionen Euro 1,8 Prozent und
- 2.
- bei einem Jahresumsatz von über 20 Millionen Euro 2,5 Prozent.
(3) 1Für die Bestimmung der Umsatzgrenzen ist der Umsatz des Vorjahres zugrunde zu legen. 2Ist der Umsatz nur während eines Teils des Vorjahres erzielt worden, wird der Jahresumsatz errechnet, indem der durchschnittliche monatliche Umsatz des Vorjahres mit der Zahl Zwölf multipliziert wird. 3Liegen keine Vorjahresumsätze vor, können die Umsatzgrenzen anhand der Monatsumsätze im Abgabejahr errechnet werden.
Zitierungen von § 129 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 129 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 125 FFG Fälligkeit
... Kinos, der Videoprogrammanbieter und der Anbieter von Videoabrufdiensten nach den §§ 128 bis 130 ist monatlich jeweils bis zum Ablauf des Zehnten des folgenden Monats an die ...
§ 126 FFG Begriffsbestimmung Kinofilm
... Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino ...
§ 127 FFG Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz
... Nettoumsatz im Sinne der §§ 128 bis 130 und 134 und 135 ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse ...
§ 144 FFG Auskünfte
... 1. die eine Filmabgabe nur deshalb nicht zu leisten haben, weil die in § 128 Absatz 1, § 129 Absatz 1 Satz 2 , § 130 Absatz 1 Satz 1, § 133 Absatz 1, § 134 Absatz 1 oder § 135 Absatz 1 und ... 1 und 2 genannten Umsatzgrenzen nicht erreicht werden oder weil der Kinofilmanteil unter den in § 129 Absatz 1 Satz 2 , § 133 Absatz 1, § 134 Absatz 3 Satz 2 oder § 135 Absatz 3 Satz 2 genannten ...
§ 151 FFG Beendigung der Filmförderung
... 31. Dezember 2029. (2) Abweichend von Absatz 1 endet die Erhebung der Filmabgabe nach § 129 mit Ablauf des 31. Dezember 2027. (3) Förderhilfen nach den §§ ...
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