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§ 12
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§ 12 - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG
k.a.Abk.
)
neugefasst durch B. v. 25.09.2001
BGBl. I S. 2518
; zuletzt geändert durch
Artikel 1
G. v. 19.07.2024
BGBl. 2024 I Nr. 248
Geltung ab 19.01.1972; FNA: 801-7
Betriebsverfassung und Mitbestimmung
17 weitere Fassungen
|
wird in 289 Vorschriften zitiert
Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
§ 11
←
→
§ 13
§ 12 (weggefallen)
§ 12 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 11
←
→
§ 13
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Zitierungen von
§ 12 Betriebsverfassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrVG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 126 BetrVG Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen
(vom 08.11.2006)
... Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7
bis
20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über 1. die Vorbereitung der ...
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