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Artikel 12 - Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)

Artikel 12 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Juni 2021 KVLG 1989 § 4, § 51, § 56, § 57

Das Zweite Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Februar 2021 (BGBl. I S. 239) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „§ 314" durch die Angabe „§ 403a" ersetzt.

2.
In § 51 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „bis 263" durch die Angabe „bis 263a" ersetzt.

3.
§ 56 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 56 Medizinischer Dienst, Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz; Telematikinfrastruktur, Förderung von offenen Standards und Schnittstellen; Nationales Gesundheitsportal".

b)
In Satz 1 werden die Wörter „die §§ 275 bis 305a" durch die Wörter „das Neunte und Zehnte Kapitel" ersetzt.

c)
Nach Satz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Für die Telematikinfrastruktur, die Förderung von offenen Standards und Schnittstellen sowie das Nationale Gesundheitsportal sind das Elfte und Zwölfte Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden."

4.
§ 57 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „§ 291a Abs. 4 Satz 1" durch die Wörter „§ 56 Satz 3 in Verbindung mit § 352, § 356 Absatz 1 oder 2, § 357 Absatz 1, 2 Satz 1 oder Absatz 3, § 359 Absatz 1 oder § 361 Absatz 1" ersetzt.

b)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 56 Satz 3 in Verbindung mit

1.
§ 335 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einen Zugriff auf dort genannte Daten verlangt,

2.
§ 335 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch eine Vereinbarung abschließt oder

3.
§ 339 Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1 oder § 361 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch auf dort genannte Daten zugreift."

c)
In Absatz 7 wird die Angabe „§ 306" durch die Angabe „§ 396" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 12 DVPMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 DVPMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DVPMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 3 GVWG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... Krankenversicherung der Landwirte vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477, 2557), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1309 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 3 Satz 3 ...