§ 12 - Geologiedatengesetz (GeolDG)

G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1387 (Nr. 30)
Geltung ab 30.06.2020; FNA: 2129-65 Umweltschutz
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§ 12 Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten


§ 12 wird in 7 Vorschriften zitiert

Die zuständige Behörde kann die Übermittlung von nichtstaatlichen Fachdaten, die vor dem 30. Juni 2020 in einer geologischen Untersuchung gewonnen worden sind und die bei einer nach § 14 Satz 1 verpflichteten Person noch vorhanden sind, entsprechend § 9 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 verlangen, wenn die Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu den in § 1 genannten Zwecken oder andere überwiegende öffentliche Interessen die nachträgliche Übermittlung erfordern.

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Zitierungen von § 12 GeolDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GeolDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GeolDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 GeolDG Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich
... 6 und 7, die Vorschriften zur Übermittlung geologischer Daten nach den §§ 8 bis 16 sowie die Vorschriften zur Zurverfügungstellung von Daten nach § 33 Absatz 1 bis ...
§ 14 GeolDG Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen
... von Bewertungsdaten auf Grund von § 10 Absatz 2 und von geologischen Fachdaten auf Grund von § 12 ist verpflichtet: 1. wer selbst oder als Beauftragter eine geologische Untersuchung ... nachträglichen Übermittlung von nichtstaatlichen geologischen Fachdaten gemäß § 12 : wer zum Zeitpunkt der Übermittlungsforderung Inhaber der geologischen Daten ist.  ...
§ 16 GeolDG Datenformat
... Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 16 der Richtlinie 2007/2/EG zu beachten. (2) Im Fall des § 12 sind die Daten der zuständigen Behörde, soweit möglich, elektronisch zu ...
§ 28 GeolDG Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12
... der zuständigen Behörde nachträglich angeforderten nichtstaatlichen Fachdaten nach § 12 werden nicht öffentlich ...
§ 33 GeolDG Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben
... nach § 5 auf deren Anfrage hin unentgeltlich zu Verfügung. Die §§ 8 bis 17 bleiben unberührt. (3) Die Absätze 1 und 2 können auch ...
§ 34 GeolDG Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
... bereitgestellt werden sowie 2. nachgeforderte nichtstaatliche Fachdaten nach § 12 entgegen § 28 öffentlich bereitgestellt werden. Für Verfahren ...
§ 39 GeolDG Bußgeldvorschriften
... Anordnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1, § 10 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 oder § 12 zuwiderhandelt oder 4. entgegen § 13 Satz 1 oder 2, jeweils auch in Verbindung mit ...


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