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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 02.08.2026
Artikel 12 - Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO k.a.Abk.)
ABl. L, 2024/1689, 12.07.2024
Geltung ab 02.08.2026, abweichend siehe Artikel 113; FNA: 13.10.30.00 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
Geltung ab 02.08.2026, abweichend siehe Artikel 113; FNA: 13.10.30.00 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
Artikel 12 Aufzeichnungspflichten
Artikel 12 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) Die Technik der Hochrisiko-KI-Systeme muss die automatische Aufzeichnung von Ereignissen (im Folgenden „Protokollierung") während des Lebenszyklus des Systems ermöglichen.
(2) Zur Gewährleistung, dass das Funktionieren des Hochrisiko-KI-Systems in einem der Zweckbestimmung des Systems angemessenen Maße rückverfolgbar ist, ermöglichen die Protokollierungsfunktionen die Aufzeichnung von Ereignissen, die für Folgendes relevant sind:
- a)
- die Ermittlung von Situationen, die dazu führen können, dass das Hochrisiko-KI-System ein Risiko im Sinne des Artikels 79 Absatz 1 birgt oder dass es zu einer wesentlichen Änderung kommt,
- b)
- die Erleichterung der Beobachtung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 72 und
- c)
- die Überwachung des Betriebs der Hochrisiko-KI-Systeme gemäß Artikel 26 Absatz 5.
(3) Die Protokollierungsfunktionen der in Anhang III Nummer 1 Buchstabe a genannten Hochrisiko-KI-Systeme müssen zumindest Folgendes umfassen:
- a)
- Aufzeichnung jedes Zeitraums der Verwendung des Systems (Datum und Uhrzeit des Beginns und des Endes jeder Verwendung);
- b)
- die Referenzdatenbank, mit der das System die Eingabedaten abgleicht;
- c)
- die Eingabedaten, mit denen die Abfrage zu einer Übereinstimmung geführt hat;
- d)
- die Identität der gemäß Artikel 14 Absatz 5 an der Überprüfung der Ergebnisse beteiligten natürlichen Personen.
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Zitierungen von Artikel 12 Verordnung über künstliche Intelligenz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 KI-VO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KI-VO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 13 KI-VO Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
... integrierten Mechanismen, die es den Betreibern ermöglicht, die Protokolle im Einklang mit Artikel 12 ordnungsgemäß zu erfassen, zu speichern und ...
Artikel 19 KI-VO Automatisch erzeugte Protokolle
... bewahren die von ihren Hochrisiko-KI-Systemen automatisch erzeugten Protokolle gemäß Artikel 12 Absatz 1 auf, soweit diese Protokolle ihrer Kontrolle unterliegen. Unbeschadet des geltenden ...
Artikel 21 KI-VO Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden
... auch Zugang zu den automatisch erzeugten Protokollen des Hochrisiko-KI-Systems gemäß Artikel 12 Absatz 1 , soweit diese Protokolle ihrer Kontrolle unterliegen. (3) Alle Informationen, die eine ...
Artikel 22 KI-VO Bevollmächtigte der Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen
... des Zugangs zu den vom Hochrisiko-KI-System automatisch erzeugten Protokollen gemäß Artikel 12 Absatz 1 , soweit diese Protokolle der Kontrolle des Anbieters unterliegen; d) Zusammenarbeit ...
Artikel 63 KI-VO Ausnahmen für bestimmte Akteure
... festgelegten Anforderungen oder Pflichten, einschließlich der nach den Artikeln 9, 10, 11, 12 , 13, 14, 15, 72 und 73 geltenden, befreit ...
Artikel 96 KI-VO Leitlinien der Kommission zur Durchführung dieser Verordnung
... die sich insbesondere auf Folgendes beziehen: a) die Anwendung der in den Artikeln 8 bis 15 und in Artikel 25 genannten Anforderungen und Pflichten; b) die in Artikel 5 ...
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