Artikel 12 - Risikoreduzierungsgesetz (RiG)

Artikel 12 Aufhebung des Kreditinstitute-Reorganisationsgesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2020 KredReorgG

Das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2565) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 12 RiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 RiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 RiG Inkrafttreten
... Artikel 1, 5 und 8 treten am 28. Dezember 2020 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 6, 7, 9 und 12 treten am 29. Dezember 2020 in Kraft. (3) Die Artikel 3 und 10 treten am 28. Juni 2021 ...


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