Die Zustimmung enthält folgende Angaben:
- 1.
- die Projektnummer,
- 2.
- das Datum der Ausstellung,
- 3.
- den Namen und die Anschrift des Projektträgers,
- 4.
- den Namen und die Anschrift der Validierungsstelle,
- 5.
- die Angaben nach § 8 Nummer 3 bis 6.
- 6.
- die Höhe der Sicherheitsleistung und
- 7.
- eine Nummer, mit der das Berechnungsverfahren eindeutig identifiziert wird.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932