- 1.
- aktivierte Eigenleistungen,
- 2.
- Zins- und Beteiligungserträge,
- 3.
- vereinnahmte Netzanschlusskosten,
- 4.
- Baukostenzuschüsse,
- 5.
- Zuschüsse aus Fördermitteln nach § 3 Absatz 1 oder
- 6.
- sonstige Erträge und Erlöse.
(2) 1Erhaltene Netzanschlusskosten, Baukostenzuschüsse sowie Zuschüsse aus Fördermitteln sind anschluss- oder investitionsprojektindividuell aufzulösen. 2Die Auflösungsbeträge sind jährlich netzkostenmindernd anzusetzen.
§ 3 WasserstoffNEV Zuschüsse aus Fördermitteln ... Zuschüsse zu den Netzkosten aus Fördermitteln werden nach den §§ 10 und 12 kostenmindernd angesetzt. (2) Zuschüsse aus Fördermitteln, die entsprechend ... die Entgeltzahlungen der Netznutzer ersetzen, sind von den Regelungen der §§ 10 und 12 ausgenommen und werden nach Ermittlung der Netzentgelte im Rahmen des Plan-Ist-Abgleichs nach ...