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§ 12 - Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)

V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Geltung ab 24.01.2018; FNA: 4110-4-22 Börsenvorschriften
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§ 12 Depotgeschäft



Bei der Prüfung des Depotgeschäfts nach § 89 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes hat der Prüfungsbericht zudem Angaben zu enthalten, ob Folgendes beachtet wird:

1.
die Ordnungsmäßigkeit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere, des Verwahrungsbuches, der Verfügungen über Kundenwertpapiere und Ermächtigungen, soweit sich dies nicht bereits aus den Angaben zu § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 25 ergibt, und

2.
§ 67a Absatz 3, § 67b, jeweils auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5 und § 135 des Aktiengesetzes.





 

Frühere Fassungen von § 12 WpDPV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2020Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2637

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 WpDPV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 WpDPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpDPV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage WpDPV (zu § 18 Absatz 1) Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 18 Absatz 1 WpDPV *) (vom 01.01.2020)
... bestmöglichen Kundeninteresse 1b § 63 Abs. 3, 4 WpHG; § 11 Abs. 1, 3 - 5, 10, 11; § 12 Abs. 1, 4 S. 2, 3, Abs. 5 − 7, 9, 10 WpDVerOV Anreize für Mitarbeiter; ... − 13; § 81 Abs. 4 WpHG; § 11 Abs. 1, 2, 6 − 9, 12 − 15, § 12 Abs. 1 − 4 S. 1, Abs. 8, 11, 12 WpDPVerOV Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 6 ARUG II Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
... vom 17. Januar 2018 (BGBl. I S. 140) wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Nummer 2 werden die Wörter „die §§ 128 und 135" durch die Wörter ...