§ 12a Verflüssigtes Biomethan
- 1.
- das ganz oder anteilig aus Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung in Verbindung mit § 4 hergestellt wurde und
- 2.
- wenn dessen Eigenschaften mindestens den Anforderungen an Erdgas und Biogas als Kraftstoffe nach § 8 der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1849), die durch Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
(2) Verflüssigtes Biomethan, das anteilig aus Biomasse hergestellt wurde, gilt in Höhe dieses Anteils als Biokraftstoff.
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interne Verweise§ 20 38. BImSchV Zuständige Stellen (vom 29.07.2023) ... Flüssiggas nach § 12, 4. die Anrechnung von verflüssigtem Biomethan nach § 12a , 5. die Überwachung der Einhaltung der Obergrenze für Biokraftstoffe aus ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 742
Artikel 1 BImSchV38ÄndV ... b) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 12a Verflüssigtes Biomethan". c) Folgende Angabe wird angefügt: ... Naturschutz und nukleare Sicherheit" ersetzt. 6. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Verflüssigtes Biomethan (1) Die ... ersetzt. 6. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „ § 12a Verflüssigtes Biomethan (1) Die Verpflichtung zur Minderung der ... folgender Satz angefügt: „Im Fall von verflüssigtem Biomethan nach § 12a wird abweichend von Satz 1 anstelle des Basiswerts der Wert nach Anlage 2 Buchstabe c zugrunde ...
Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
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