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§ 12a - Atomgesetz (AtG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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§ 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Entscheidungen des Direktionsausschusses nach Artikel 1 Abs. a Ziffer ii und iii und Abs. b des Pariser Übereinkommens durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, sofern dies zur Erfüllung der in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ist.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften G. v. 29. August 2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14 m.W.v. 1. Januar 2022
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Frühere Fassungen von § 12a Atomgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften vom 29.08.2008 BGBl. I S. 1793 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12a Atomgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AtG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 AtG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2022)
... erst anzuwenden sind, wenn sie durch Gesetz oder durch eine Rechtsverordnung nach § 12a in Kraft gesetzt sind. Befinden sich zwei oder mehr Kernanlagen eines Inhabers auf ...
§ 25 AtG Haftung für Kernanlagen (vom 01.01.2022)
... der Anwendung des Übereinkommens ausgeschlossen hat und die in einer Rechtsverordnung nach § 12a bezeichnet sind. --- *) Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-VerordnungV. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14
Artikel 1 AtomHaftÄndG Änderung des Atomgesetzes
... erst anzuwenden sind, wenn sie durch Gesetz oder durch eine Rechtsverordnung nach § 12a in Kraft gesetzt sind. Befinden sich zwei oder mehr Kernanlagen eines Inhabers auf demselben ... 2 wird die Angabe Satz 3" durch die Angabe Satz 7" ersetzt. 6. § 12a wird wie folgt gefasst: § 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung ... Satz 7" ersetzt. 6. § 12a wird wie folgt gefasst: § 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses) Die ... der Anwendung des Übereinkommens ausgeschlossen hat und die in einer Rechtsverordnung nach § 12a " ersetzt. 10. § 25a Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In ...
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