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§ 131 - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)
neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 62 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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§ 131 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Testzentren
1Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam sind in der Zeit vom 4. März 2021 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig. 2Für Tätigkeiten, bei denen die Einnahmen nach Satz 1 nicht beitragspflichtig sind, bestehen keine Meldepflichten nach diesem Buch. 3Satz 1 gilt nicht für Einnahmen aus einer vor dem 4. März 2021 vereinbarten Tätigkeit.
Text in der Fassung des Artikels 14b MTA-Reform-Gesetz G. v. 24. Februar 2021 BGBl. I S. 274 m.W.v. 4. März 2021
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Frühere Fassungen von § 131 SGB IV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.03.2021 | Artikel 14b MTA-Reform-Gesetz vom 24.02.2021 BGBl. I S. 274 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 131 SGB IV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 131 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB IV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
MTA-Reform-Gesetz
G. v. 24.02.2021 BGBl. I S. 274
Artikel 14b MTARefG Weitere Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
... 1. Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt: „ § 131 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in ... aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Testzentren". 2. Folgender § 131 wird angefügt: „§ 131 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ... 2. Folgender § 131 wird angefügt: „ § 131 Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in ...
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