Artikel 133 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 133 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 133 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 SGB XII § 4, § 36, § 118, § 120, § 128h

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I S. 1029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 3 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

2.
In § 36 Absatz 2 Satz 4 wird das Wort „verwendet" durch die Wörter „gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt und in der Verarbeitung eingeschränkt" ersetzt.

3.
§ 118 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1a wird das Wort „Rentenversicherungsträger" durch das Wort „Rentenversicherung" ersetzt.

b)
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „der bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Datei (§ 28p Abs. 8 Satz 2 des Vierten Buches)" durch die Wörter „des bei ihr für die Prüfung bei den Arbeitgebern geführten Dateisystems (§ 28p Absatz 8 Satz 2 des Vierten Buches)" ersetzt.

4.
In § 120 Nummer 2 werden nach den Wörtern „die Verfahren" die Wörter „und die Kosten" eingefügt.

5.
§ 128h Absatz 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

b)
In Satz 3 wird das Wort „verwendet" durch die Wörter „gespeichert, verändert, genutzt, übermittelt oder in der Verarbeitung eingeschränkt" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 133 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 133 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022, 3023), das zuletzt durch Artikel 133 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird ...


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