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§ 135c - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 135c Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft
(1) 1Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fördert im Rahmen ihrer Aufgaben die Qualität der Versorgung im Krankenhaus. 2Sie hat in ihren Beratungs- und Formulierungshilfen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer Empfehlungen abzugeben, die sicherstellen, dass Zielvereinbarungen ausgeschlossen sind, die auf finanzielle Anreize insbesondere für einzelne Leistungen, Leistungsmengen, Leistungskomplexe oder Messgrößen hierfür abstellen. 3Die Empfehlungen sollen insbesondere die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen sichern.
(2) 1Der Qualitätsbericht des Krankenhauses nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 hat eine Erklärung zu enthalten, die unbeschadet der Rechte Dritter Auskunft darüber gibt, ob sich das Krankenhaus bei Verträgen mit leitenden Ärzten an die Empfehlungen nach Absatz 1 Satz 2 hält. 2Hält sich das Krankenhaus nicht an die Empfehlungen, hat es unbeschadet der Rechte Dritter anzugeben, welche Leistungen oder Leistungsbereiche von solchen Zielvereinbarungen betroffen sind.
Text in der Fassung des Artikels 6 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) G. v. 10. Dezember 2015 BGBl. I S. 2229 m.W.v. 1. Januar 2016
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Frühere Fassungen von § 135c SGB V
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2016 | Artikel 6 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2229 |
aktuell vorher | 09.04.2013 | Artikel 1 Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) vom 03.04.2013 BGBl. I S. 617 |
aktuell vorher | 01.07.2008 | Artikel 1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378 |
aktuell | vor 01.07.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 135c SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 135c SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... § 92 Abs. 1 Satz 2 mit Ausnahme der Nummer 2, nach § 136 Abs. 2 Satz 2 und nach § 136a wirken anstelle des Vertreters der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der vier ... denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136a , 136b, 137 und 137d verpflichtet, 1. sich an einrichtungsübergreifenden ... wird durch die Angabe „Die Absätze 1 und 2 gelten" ersetzt. 102. § 136a wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ...
Zitate in Änderungsvorschriften
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... ausgeschlossen." 50. In § 81 Abs. 3 Nr. 2 wird die Angabe „§§ 136a und 136b Abs. 1 und 2" durch die Angabe „§ 137 Abs. 1 und 4" ersetzt. ... und 2 zu berücksichtigen." c) Satz 3 wird aufgehoben. 108. § 136a wird aufgehoben. 109. § 136b wird aufgehoben. 110. § 137 wird wie ... „von dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen" ersetzt und die Angabe „§ 136a Satz 1 Nr. 1, § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1" gestrichen. 143a. Nach § 211 ...
Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 1 KHSG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... Fehlermeldesystemen, sofern diese den Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136a Absatz 3 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechen, 5. befristete ...
Artikel 6 KHSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... § 137 Abs. 1 und 4" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 und § 136a Absatz 4" ersetzt. 3. § 87 wird wie folgt geändert: a) ... mit Absatz 1a" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 in Verbindung mit § 136a Absatz 1 Satz 1 bis 3" ersetzt. 7. In § 92a Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe ... 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 137" durch die Wörter „den §§ 136 bis 136b" ersetzt. b) Absatz 4 wird aufgehoben. c) Absatz 5 wird ... die Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses nach den §§ 136 bis 136b zur Qualitätssicherung im Krankenhaus bis zum Inkrafttreten vergleichbarer ... Aufzählung die Angabe „§§ 137" durch die Angabe „§§ 136 bis 136b" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 137 Absatz ... Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 137 Absatz 1d" durch die Angabe „§ 136a Absatz 3" ersetzt. 15. Die §§ 136 bis 137 werden durch die folgenden ... durch die Angabe „§ 136a Absatz 3" ersetzt. 15. Die §§ 136 bis 137 werden durch die folgenden §§ 135b bis 137 ersetzt: „§ ... kann nur durch sektorbezogene Regelungen angemessen gesichert werden. Die Regelungen nach § 136a Absatz 4 und § 136b bleiben unberührt. (3) Der Verband der Privaten ... der Psychotherapeuten oder der Zahnärzte berührt ist, zu beteiligen. § 136a Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung in ausgewählten ... insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 136 Absatz 1 und § 136a sowie der Umsetzung der Regelungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 darzustellen. Der Bericht ... 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 137" durch die Wörter „den §§ 136 bis 136b" ersetzt. 19. In § 140f Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe ... 137a, 137b" durch die Wörter „§ 135b Absatz 2 Satz 2, den §§ 136 bis 136b, 136d, 137a, 137b" ersetzt. 20. § 221 wird wie folgt ... der Qualitätssicherung in den Richtlinien und Beschlüssen nach den §§ 136 bis 136b eine zentrale Stelle (Versendestelle) bestimmen, die die Auswahl der zu befragenden ...
Krankenhaustransparenzgesetz
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Artikel 1 KraTraG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... (BGBl. 2024 I Nr. 102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 135c wird folgender § 135d eingefügt: „§ 135d Transparenz der ...
Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG)
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 617; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 1 KFRG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der Leistungen nach Satz 1 beauftragen." 7. Nach § 136 wird folgender § 136a eingefügt: „§ 136a Förderung der Qualität durch die Deutsche ... 7. Nach § 136 wird folgender § 136a eingefügt: „§ 136a Förderung der Qualität durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft Die ... mit leitenden Ärzten an die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft nach § 136a Satz 2 hält; liegen diese Empfehlungen nach dem 30. April 2013 nicht vor oder hält sich ...
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