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§ 13 - Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 2129-63-2 Umweltschutz
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Geltung ab 24.12.2020; FNA: 2129-63-2 Umweltschutz
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§ 13 Aktualisierung von Kontoangaben
§ 13 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) 1Der Kontoinhaber ist verpflichtet, Änderungen der Kontoangaben und der Angaben über kontobevollmächtigte Personen unverzüglich in das nationale Emissionshandelsregister einzutragen. 2Der Kontoinhaber ist zusätzlich verpflichtet, der zuständigen Behörde bis zum 31. Juli des jeweiligen Jahres mitzuteilen, ob die Kontoangaben vollständig, aktuell und richtig sind.
(2) Bei Änderungen der Kontoangaben nach Anlage 2 Nummer 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 fordert die zuständige Behörde den Kontoinhaber auf, Belege zu den Änderungen einzureichen, soweit dies für die Führung des Registers erforderlich ist.
(3) 1Die zuständige Behörde hat Änderungen gemäß Absatz 1 im nationalen Emissionshandelsregister rückgängig zu machen, wenn sie unrichtig oder unvollständig sind. 2Der Kontoinhaber wird über diese Rückgängigmachung unterrichtet.
(4) Zusätzlich zu der Mitteilung nach Absatz 1 Satz 2 überprüft die zuständige Behörde mindestens einmal in fünf Jahren durch Wiederholung des Kontoeröffnungsprozesses, ob die Kontoangaben vollständig, aktuell und richtig sind.
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Zitierungen von § 13 BEHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BEHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 BEHV Kontostatus
... Abgabe" können nur die Vorgänge und Transaktionen nach den §§ 13 , 24, 26 und 27 veranlasst werden. (4) Von Konten im Status ...
§ 14 BEHV Sperrung von Konten (vom 27.06.2023)
... verstoßen hat, 3. der Kontoinhaber Änderungen der Kontoangaben entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 nicht in das nationale Emissionshandelsregister eingetragen hat, im Zusammenhang mit der ... auf Kontoangaben innerhalb einer von der zuständigen Behörde gesetzten Frist entgegen § 13 Absatz 2 keine Belege beigebracht hat oder entgegen § 13 Absatz 1 Satz 2 nicht fristgemäß ... gesetzten Frist entgegen § 13 Absatz 2 keine Belege beigebracht hat oder entgegen § 13 Absatz 1 Satz 2 nicht fristgemäß mitgeteilt hat, ob seine Kontoangaben vollständig, aktuell und ...
Anlage 1 BEHV (zu § 10 Absatz 2) Kontoarten
... Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 21 bis 27 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5 ... Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 21 bis 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 ... Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11, 13 , 15 bis 24 entfällt ... Stelle Alle Vorgänge und Transaktionen gemäß §§ 11 bis 18, 20 bis 22, 24 und 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 ...
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