Tools:
Update via:
§ 13 - Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 25.09.2001 BGBl. I S. 2518; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 248
Geltung ab 19.01.1972; FNA: 801-7 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
|
Geltung ab 19.01.1972; FNA: 801-7 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
|
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
§ 13 wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) 1Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. 2Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- 1.
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
- 2.
- die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
- 3.
- der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
- 4.
- die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
- 5.
- der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
- 6.
- im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
(3) 1Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. 2Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
Zitierungen von § 13 Betriebsverfassungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BetrVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18a BetrVG Zuordnung der leitenden Angestellten bei Wahlen
... Sind die Wahlen nach § 13 Abs. 1 und nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes zeitgleich einzuleiten, so haben ... wer als Vermittler tätig wird. (4) Wird mit der Wahl nach § 13 Abs. 1 oder 2 nicht zeitgleich eine Wahl nach dem Sprecherausschussgesetz eingeleitet, so hat der ...
§ 21 BetrVG Amtszeit
... Amtszeit. Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des ... 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu ... des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu ...
§ 22 BetrVG Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats
... den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat ...
§ 64 BetrVG Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit (vom 18.06.2021)
... die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung außerhalb dieser Zeit gilt § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend. (2) Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und ... dem nach Absatz 1 Satz 1 die regelmäßigen Wahlen stattfinden. In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 30. November des Jahres, in dem die Jugend- und ... in dem die Jugend- und Auszubildendenvertretung neu zu wählen ist. In dem Fall des § 13 Abs. 2 Nr. 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der neu gewählten Jugend- und ...
§ 115 BetrVG Bordvertretung
... Mitgliedern. 4. (weggefallen) 5. § 13 Abs. 1 und 3 findet keine Anwendung. Die Bordvertretung ist vor Ablauf ihrer Amtszeit ... keine Anwendung. Die Bordvertretung ist vor Ablauf ihrer Amtszeit unter den in § 13 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 genannten Voraussetzungen neu zu wählen. 6. Die ...
§ 125 BetrVG Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
... Die erstmaligen Betriebsratswahlen nach § 13 Abs. 1 finden im Jahre 1972 statt. (2) Die erstmaligen Wahlen der Jugend- und ...
§ 126 BetrVG Ermächtigung zum Erlass von Wahlordnungen (vom 08.11.2006)
... Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen zu erlassen zur Regelung der in den §§ 7 bis 20, 60 bis 63, 115 und 116 bezeichneten Wahlen über 1. die Vorbereitung der ...
Zitat in folgenden Normen
Sprecherausschußgesetz (SprAuG)
Artikel 2 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2312, 2316; zuletzt geändert durch Artikel 6e G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
§ 5 SprAuG Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
... Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Betriebsratswahlen nach § 13 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieses Zeitraums ist der Sprecherausschuß zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/13_BetrVG.htm