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Artikel 13 - Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG)
Artikel 13 Änderung der Anlageverordnung
Dem § 6 der Anlageverordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 769), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 7 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2672) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt:
- „(4) Anlagen des Sicherungsvermögens, die zum Zeitpunkt, ab dem das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nicht mehr Mitgliedstaat der Europäischen Union ist und auch nicht wie ein solcher zu behandeln ist, die Voraussetzungen der jeweiligen Anlageform nach § 2 Absatz 1 deswegen nicht mehr erfüllen, weil das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland nicht länger Staat des EWR ist, können weiterhin der jeweiligen Anlageform nach § 2 Absatz 1 zugeordnet werden."
Zitierungen von Artikel 13 Brexit-StBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 Brexit-StBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Brexit-StBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
Artikel 4 CovStMG Folgeänderungen
... 1 Nummer 3 Buchstabe f der Anlageverordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 769), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. März 2019 (BGBl. I S. 357 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort ...
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