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§ 13 - Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung (DuPMedAusbV)
§ 13 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Projekte planen und umsetzen",
- 2.
- „Medien konzipieren, gestalten und präsentieren",
- 3.
- „Medien produzieren" und
- 4.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde".
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