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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.10.2020 aufgehoben
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§ 13 - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
G. v. 07.08.2008 BGBl. I S. 1658 (Nr. 36); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728
Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-21 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2009; FNA: 754-21 Energieversorgung
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§ 13 Fördermittel
1Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert. 2Einzelheiten werden durch Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen geregelt.
Text in der Fassung des Artikels 333 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015
Frühere Fassungen von § 13 EEWärmeG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.09.2015 | Artikel 333 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474 |
aktuell vorher | 01.05.2011 | Artikel 2 Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) vom 12.04.2011 BGBl. I S. 619 |
aktuell | vor 01.05.2011 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 EEWärmeG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 EEWärmeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEWärmeG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 14 EEWärmeG Geförderte Maßnahmen (vom 01.05.2011)
... weitergehender Anforderungen an die Förderung in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 sind 1. solarthermische Anlagen mit Flüssigkeiten als ... Regeln der Technik berechnete Wirkungsgrad. Die Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 können abweichend von Satz 1 Buchstabe b für die dort genannten Anlagen auch ... Heat Pumps" (Version 1.3) 5). Die Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 können abweichend von Satz 1 für die dort genannten Zeichen festlegen, dass die ...
§ 15 EEWärmeG Verhältnis zu Nutzungspflichten (vom 01.05.2011)
... bezogen werden. (4) Einzelheiten werden in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 geregelt. (5) Fördermaßnahmen durch das Land oder durch ein ...
Anlage EEWärmeG Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen (vom 01.08.2014)
... für die Vergabe dieser Zeichen entsprechen und in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 genannt sind. b) Die Jahresarbeitszahl beträgt bei - ... für die Vergabe dieser Zeichen entsprechen und in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 genannt sind. 3. Nachweise im Sinne des § 10 Absatz 3 sind die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Artikel 2 EAG EE Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
... und die Annahmen, die der Berechnung zugrunde gelegt worden sind." 14. In § 13 Satz 1 wird das Wort „Wärme" durch die Wörter „Wärme oder ... weitergehender Anforderungen an die Förderung in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 sind 1. solarthermische Anlagen mit Flüssigkeiten als ... anerkannten Regeln der Technik berechnete Wirkungsgrad. Die Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 können abweichend von Satz 1 Buchstabe b für die dort genannten Anlagen auch ... Label for Heat Pumps" (Version 1.3) 5). Die Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 können abweichend von Satz 1 für die dort genannten Zeichen festlegen, dass die ... für die Vergabe dieser Zeichen entsprechen und in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 genannt sind." bb) In Nummer 1 Buchstabe b Satz 3 werden die Wörter ... für die Vergabe dieser Zeichen entsprechen und in den Verwaltungsvorschriften nach § 13 Satz 2 genannt sind." dd) In Nummer 3 wird das Wort „Nachweis" durch ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 333 10. ZustAnpV Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
... oder Bescheinigungen nach den Absätzen 2 bis 4 einzuführen." 3. § 13 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Einzelheiten werden durch ...
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