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§ 13 - Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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§ 13 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften G. v. 25. November 2022 BGBl. I S. 2102 m.W.v. 1. Dezember 2022
Frühere Fassungen von § 13 EnSiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2022 | Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 25.11.2022 BGBl. I S. 2102 |
aktuell vorher | 22.05.2022 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 20.05.2022 BGBl. I S. 730 |
aktuell | vor 22.05.2022 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 EnSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 EnSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Artikel 1 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975
... § 11 Entschädigung § 12 Härteausgleich § 13 Entschädigung für Solidaritätsmaßnahmen für Erdgas § 14 ... durch die Wörter „nach Kapitel 1 dieses Gesetzes" ersetzt. 13. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Entschädigung für ... dieses Gesetzes" ersetzt. 13. § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 Entschädigung für Solidaritätsmaßnahmen für Erdgas ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2022 BGBl. I S. 2102
Artikel 1 2. EnSiGuaÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... das Wort „; Verordnungsermächtigung" angefügt. b) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 (weggefallen)". c) Nach der ... angefügt. b) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „ § 13 (weggefallen) ". c) Nach der Angabe zu § 23 wird folgende Angabe eingefügt: ... 3 und 4" wird durch die Wörter „Absatz 3, 6 und 7" ersetzt. 5. § 13 wird aufgehoben. 6. Nach § 23 wird folgender § 23a eingefügt: ...
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