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§ 13 - Heilverfahrensverordnung (HeilVfV)
Artikel 1 V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2349 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Geltung ab 14.11.2020; FNA: 2030-25-8 Beamte
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Geltung ab 14.11.2020; FNA: 2030-25-8 Beamte
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§ 13 Erhöhter Kleider- und Wäscheverschleiß
1Aufwendungen, die infolge eines dienstunfallbedingt erhöhten Kleider- und Wäscheverschleißes entstehen, werden von Amts wegen mit einem monatlichen Pauschbetrag in entsprechender Anwendung des § 46 Absatz 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch erstattet. 2Die Entscheidung trifft die Dienstunfallfürsorgestelle auf Grund einer fachärztlichen Bescheinigung, die auch Aussagen zur Dauer des Zustands beinhaltet. 3Die in Sonderfällen den Pauschbetrag nachweislich übersteigenden Aufwendungen werden jeweils für das abgelaufene Kalenderjahr auf Antrag erstattet.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Heilverfahrensverordnung V. v. 4. Juli 2023 BGBl. 2023 I Nr. 179 m.W.v. 1. Januar 2024
Frühere Fassungen von § 13 HeilVfV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Heilverfahrensverordnung vom 04.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 179 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 13 HeilVfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 HeilVfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HeilVfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 HeilVfV Erstattungsfähige Aufwendungen (vom 01.04.2024)
... sind auch 1. ein erhöhter Kleider- und Wäscheverschleiß ( § 13 ), 2. Aufwendungen infolge bewilligter Kraftfahrzeughilfe (§ 14), 3. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Heilverfahrensverordnung
V. v. 04.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 179
Artikel 1 HeilVfVÄndV
... „für Fahrten" eingefügt. 5. In § 13 Satz 1 werden die Wörter „§ 15 des Bundesversorgungsgesetzes in Verbindung mit der ...
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