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Artikel 13 - Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
Artikel 13 Inkrafttreten
Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2026 in Kraft.
(2) Artikel 3 tritt am 1. Juli 2028 in Kraft.
(4) Artikel 2 Nummer 1 und 4, Artikel 5 Absatz 1 Nummer 10 und Artikel 7 Absatz 1 Nummer 3 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. April 2025.
Zitierungen von Artikel 13 KostBRÄG 2025
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 KostBRÄG 2025 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KostBRÄG 2025 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 12 KostBRÄG 2025 Evaluierung
... Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten gemäß Artikel 13 Absatz 1 zu ...
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