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§ 13 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 13 Zuständigkeit des Prüfungsamtes
Das Prüfungsamt der Universität der Bundeswehr München ist zuständig
- 1.
- für die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
- 2.
- für die Organisation des Ablaufs der Modulprüfungen und
- 3.
- für die Ausstellung der Abschlusszeugnisse.
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