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§ 13 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
§ 13 Bestandteile des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren besteht nach § 10a Absatz 4 Satz 1 der Bundeslaufbahnverordnung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
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