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§ 13 - Transplantationsgesetz (TPG)

neugefasst durch B. v. 04.09.2007 BGBl. I S. 2206; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
Geltung ab 01.12.1997; FNA: 212-2 Gesundheitswesen
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§ 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen



(1) 1Die Koordinierungsstelle verschlüsselt in einem mit den Transplantationszentren abgestimmten Verfahren die personenbezogenen Daten des Organspenders und bildet eine Kenn-Nummer, die ausschließlich der Koordinierungsstelle einen Rückschluss auf die Person des Organspenders zulässt, um eine lückenlose Rückverfolgung der Organe zu ermöglichen. 2Die Kenn-Nummer ist in die Begleitpapiere für das entnommene Organ aufzunehmen. 3Die Begleitpapiere enthalten daneben alle für die Organübertragung erforderlichen medizinischen Angaben, einschließlich der Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung nach § 10a. 4Die Koordinierungsstelle meldet das Organ, die Kenn-Nummer und die für die Organvermittlung erforderlichen medizinischen Angaben an die Vermittlungsstelle und übermittelt nach Entscheidung der Vermittlungsstelle die Begleitpapiere an das Transplantationszentrum, in dem das Organ auf den Empfänger übertragen werden soll. 5Das Nähere wird im Vertrag nach § 11 Abs. 2 geregelt.

(2) Die Koordinierungsstelle darf Angaben aus den Begleitpapieren mit den personenbezogenen Daten des Organspenders zur weiteren Information über diesen nur gemeinsam verarbeiten, insbesondere zusammenführen und an die Transplantationszentren übermitteln, in denen Organe des Spenders übertragen worden sind, soweit dies zur Abwehr einer zu befürchtenden gesundheitlichen Gefährdung der Organempfänger erforderlich ist.

(3) 1Der behandelnde Arzt hat Patienten, bei denen die Übertragung vermittlungspflichtiger Organe medizinisch angezeigt ist, mit deren schriftlicher oder elektronischer Einwilligung unverzüglich an das Transplantationszentrum zu melden, in dem die Organübertragung vorgenommen werden soll. 2Die Meldung hat auch dann zu erfolgen, wenn eine Ersatztherapie durchgeführt wird. 3Die Transplantationszentren melden die für die Organvermittlung erforderlichen Angaben über die in die Wartelisten aufgenommenen Patienten nach deren schriftlicher oder elektronischer Einwilligung an die Vermittlungsstelle. 4Duldet die Meldung nach Satz 1 oder 3 wegen der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung des Patienten keinen Aufschub, kann sie auch ohne seine vorherige Einwilligung erfolgen; die Einwilligung ist unverzüglich nachträglich einzuholen.

(4) Das Bundesministerium für Gesundheit kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Verfahren regeln

1.
für die Übermittlung der Angaben, die für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Organe nach Absatz 1 notwendig sind,

2.
für die Meldung, Dokumentation, Untersuchung und Bewertung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und, soweit beim Organspender gleichzeitig Gewebe entnommen wurde, für die Meldung an die Gewebeeinrichtung, die das Gewebe entgegengenommen hat, sowie

3.
zur Sicherstellung der Meldung von Vorfällen bei einer Lebendorganspende, die mit der Qualität und Sicherheit des gespendeten Organs zusammenhängen können, und von schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen beim lebenden Spender.





 

Frühere Fassungen von § 13 TPG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 24 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 01.04.2019Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
vom 22.03.2019 BGBl. I S. 352
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
vom 21.07.2012 BGBl. I S. 1601
aktuell vorher 01.08.2007 (12.09.2007)Bekanntmachung der Neufassung des Transplantationsgesetzes
vom 04.09.2007 BGBl. I S. 2206
aktuell vorher 01.08.2007Artikel 1 Gewebegesetz
vom 20.07.2007 BGBl. I S. 1574
aktuellvor 01.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13 TPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 TPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 TPG Datenverarbeitung, Auskunftspflicht (vom 01.03.2022)
... Organ- und Spendercharakterisierung nach § 10a, 4. zur Rückverfolgung nach § 13 Absatz 1 oder 5. zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender ... und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 4 . Die Übermittlung dieser Daten ist nur an die nach Absatz 3 Satz 1 ...
§ 10 TPG Transplantationszentren (vom 26.03.2024)
... wird; bei der Übertragung von Organen verstorbener Spender ist die Kenn-Nummer ( § 13 Abs. 1 Satz 1 ) anzugeben, um eine Rückverfolgung durch die Koordinierungsstelle zu ermöglichen, ... Person zu erheben, zu dokumentieren und an die Vermittlungsstelle nach Maßgabe des § 13 Absatz 3 Satz 3 zu übermitteln. Den in Satz 1 genannten Personen ist es verboten, 1. ... in Satz 1 genannten Personen ist es verboten, 1. für eine Meldung nach § 13 Absatz 3 Satz 3 den Gesundheitszustand eines Patienten unrichtig zu erheben oder unrichtig zu dokumentieren ... unrichtig zu erheben oder unrichtig zu dokumentieren oder 2. bei der Meldung nach § 13 Absatz 3 Satz 3 einen unrichtigen Gesundheitszustand eines Patienten zu übermitteln, um Patienten ...
§ 11 TPG Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle (vom 26.03.2024)
... Transportdauer sicherzustellen, 8. zur Sicherstellung der Rückverfolgung nach § 13 Absatz 1 , 9. zur Sicherstellung der unverzüglichen Meldung schwerwiegender ... der in diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 4 . Die Koordinierungsstelle stellt sicher, dass das von ihr eingesetzte ...
§ 12 TPG Organvermittlung, Vermittlungsstelle (vom 01.04.2019)
... Vertrag regelt insbesondere 1. die Art der von den Transplantationszentren nach § 13 Abs. 3 Satz 3 zu meldenden Angaben über die Patienten sowie die Verwendung dieser Angaben durch die ... Organübertragungen, 2. die Erfassung der von der Koordinierungsstelle nach § 13 Abs. 1 Satz 4 gemeldeten Organe, 3. die Vermittlung der Organe nach den Vorschriften des Absatzes 3 ...
§ 12a TPG Angehörigenbetreuung (vom 01.04.2019)
... Organempfängers vorliegt. (4) Die Koordinierungsstelle darf die Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 gesondert von den Begleitpapieren für die entnommenen Organe mit den personenbezogenen Daten ... mit ausdrücklicher Einwilligung des Organempfängers unter Angabe der Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 1. das Ergebnis der Organtransplantation in anonymisierter Form der ... die ausdrückliche Einwilligung des Organempfängers unter Angabe der Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 in anonymisierter Form zu unterrichten. (7) Die Koordinierungsstelle und die ...
§ 15e TPG Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle (vom 01.04.2019)
... eines Organempfängers oder eines lebenden Organspenders an die Vermittlungsstelle nach § 13 Absatz 3 Satz 3 oder an den Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage von Richtlinien nach § 136 Absatz 1 Satz 1 ...
§ 19 TPG Weitere Strafvorschriften (vom 01.03.2022)
... 2a Absatz 4 Satz 1 oder Satz 4 eine Auskunft erteilt oder übermittelt, 2. entgegen § 13 Abs. 2 eine Angabe verarbeitet oder 3. entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung ...
§ 20 TPG Bußgeldvorschriften (vom 29.07.2017)
... rechtzeitig macht oder 11. einer Rechtsverordnung nach § 10a Absatz 4 Satz 1, § 13 Absatz 4 oder § 16a Satz 1 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen (TPG-OrganV)
Artikel 1 V. v. 11.02.2013 BGBl. I S. 188; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2014 BGBl. I S. 601, 1582
Sonstige
Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
V. v. 11.02.2013 BGBl. I S. 188
Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen
V. v. 28.05.2014 BGBl. I S. 601, 1582
 
Zitat in folgenden Normen

TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen (TPG-OrganV)
Artikel 1 V. v. 11.02.2013 BGBl. I S. 188; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.05.2014 BGBl. I S. 601, 1582
§ 8 TPG-OrganV Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch (vom 04.06.2014)
... über 1. die Spezifikation des Organs, 2. die Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes, 3. das Datum der Entnahme, 4. den ...
Anlage 1 TPG-OrganV (vom 04.06.2014)
... (JJJJ/MM/TT hh/mm), 6. Ursprungsmitgliedstaat, 7. Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 Satz 1 des Transplantationsgesetzes, oder, sofern das Organ aus einem anderen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gewebegesetz
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 GewebeG Änderung des Transplantationsgesetzes
... 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen § 13 Meldungen, Begleitpapiere vermittlungspflichtiger Organe § 13a Dokumentation ... 5 Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen". 24. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 13 Meldungen, Begleitpapiere vermittlungspflichtiger Organe". b) In Absatz 2 werden ... und nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt. 25. Nach § 13 werden folgende §§ 13a bis 13c eingefügt: „§ 13a ... 2 Abs. 4 Satz 1 oder Satz 3 eine Auskunft erteilt oder weitergibt, 2. entgegen § 13 Abs. 2 eine Angabe verwendet oder 3. entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1, auch in ...

Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1601
Artikel 1 TPGÄndG Änderung des Transplantationsgesetzes
... Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport". e) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Dokumentation, Rückverfolgung, ... e) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender ... und Spendercharakterisierung nach § 10a, 4. zur Rückverfolgung nach § 13 Absatz 1 oder 5. zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender ... schwerwiegender unerwünschter Reaktionen auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 4." b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In ... sicherzustellen, 8. zur Sicherstellung der Rückverfolgung nach § 13 Absatz 1, 9. zur Sicherstellung der unverzüglichen Meldung schwerwiegender ... diesem Zusammenhang getroffenen Maßnahmen auf der Grundlage der Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 4. Die Koordinierungsstelle stellt sicher, dass das von ihr eingesetzte ... zur Arbeitsweise und zum Verfahren regelt der Vertrag nach Absatz 4." 12. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender ... Rechtsverordnung nach" werden die Wörter „§ 10a Absatz 4 Satz 1, § 13 Absatz 4 oder" ...

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2423
Artikel 5d KVBeitrSchG Änderung des Transplantationsgesetzes
... Person zu erheben, zu dokumentieren und an die Vermittlungsstelle nach Maßgabe des § 13 Absatz 3 Satz 3 zu übermitteln. Den in Satz 1 genannten Personen ist es verboten,  ... Den in Satz 1 genannten Personen ist es verboten, 1. für eine Meldung nach § 13 Absatz 3 Satz 3 den Gesundheitszustand eines Patienten unrichtig zu erheben oder unrichtig zu ... zu erheben oder unrichtig zu dokumentieren oder 2. bei der Meldung nach § 13 Absatz 3 Satz 3 einen unrichtigen Gesundheitszustand eines Patienten zu übermitteln,  ...

Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 TPRegErG Änderung des Transplantationsgesetzes
... eines Organempfängers oder eines lebenden Organspenders an die Vermittlungsstelle nach § 13 Absatz 3 Satz 3 oder an den Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage von Richtlinien nach ...

Verordnung zur Änderung der TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen
V. v. 28.05.2014 BGBl. I S. 601, 1582
Artikel 1 TPG-OrganVÄndV (vom 04.06.2014)
... über 1. die Spezifikation des Organs, 2. die Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 des Transplantationsgesetzes, 3. das Datum der Entnahme, 4. den ... (JJJJ/MM/TT hh/mm), 6. Ursprungsmitgliedstaat, 7. Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 Satz 1 des Transplantationsgesetzes, oder, sofern das Organ aus einem anderen ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 24 2. DSAnpUG-EU Änderung des Transplantationsgesetzes
... und Verwendung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt. 5. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 wird das Wort „verwenden" ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende
G. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 352
Artikel 1 2. TPGÄndG
... Organempfängers vorliegt. (4) Die Koordinierungsstelle darf die Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 gesondert von den Begleitpapieren für die entnommenen Organe mit den personenbezogenen Daten ... mit ausdrücklicher Einwilligung des Organempfängers unter Angabe der Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 1. das Ergebnis der Organtransplantation in anonymisierter Form der ... die ausdrückliche Einwilligung des Organempfängers unter Angabe der Kenn-Nummer nach § 13 Absatz 1 in anonymisierter Form zu unterrichten. (7) Die Koordinierungsstelle und die ... Personen nach § 4 Absatz 2 Satz 5 oder Absatz 3 ausgeschlossen sind." 9. In § 13 Absatz 3 Satz 1 und 3 werden jeweils nach dem Wort „schriftlicher" die Wörter „oder ...