Die
Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 54) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 100a Absatz 2 Nummer 7 werden die folgenden Nummern 7a und 7b eingefügt:
- „7a.
- aus dem Konsumcannabisgesetz:
- a)
- Straftaten nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
- b)
- Straftaten nach § 34 Absatz 4,
- 7b.
- aus dem Medizinal-Cannabisgesetz:
- a)
- Straftaten nach einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen,
- b)
- Straftaten nach § 25 Absatz 5,".
- 2.
- Nach § 100b Absatz 2 Nummer 5 werden die folgenden Nummern 5a und 5b eingefügt:
- „5a.
- aus dem Konsumcannabisgesetz:
Straftaten nach § 34 Absatz 4 Nummer 1, 3 oder Nummer 4,
- 5b.
- aus dem Medizinal-Cannabisgesetz:
Straftaten nach § 25 Absatz 5 Nummer 1, 3 oder Nummer 4,".
- 3.
- In § 100j Absatz 1 Satz 3 wird nach den Wörtern „oder Nummer 5," die Angabe „5a, 5b," eingefügt.
- 4.
- In § 104 Absatz 2 werden nach dem Wort „Betäubungsmittel-" ein Komma und das Wort „Cannabis-" eingefügt.
- 5.
- In § 112a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort „Betäubungsmittelgesetzes" die Wörter „oder nach einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder nach einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Medizinal-Cannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder nach § 25 Absatz 5 des Medizinal-Cannabisgesetzes" eingefügt.
- 6.
- § 443 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird das Wort „oder" am Ende durch ein Komma ersetzt.
- b)
- Der Nummer 4 wird ein Komma angefügt.
- c)
- Nach Nummer 4 werden die folgenden Nummern 5 und 6 eingefügt:
- „5.
- einer in § 34 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Konsumcannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 34 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes oder
- 6.
- einer in § 25 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, 3 oder Nummer 4 des Medizinal-Cannabisgesetzes in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen oder einer Straftat nach § 25 Absatz 5 des Medizinal-Cannabisgesetzes".
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 16 DDGEG Änderung der Strafprozessordnung ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 13a des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...