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Artikel 143h - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

G. v. 23.05.1949 BGBl. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2478
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
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Artikel 143h (aufgehoben)


Artikel 143h hat 2 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert






 

Frühere Fassungen von Artikel 143h GG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2021Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)
vom 29.09.2020 BGBl. I S. 2048
aktuell vorher 08.10.2020Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)
vom 29.09.2020 BGBl. I S. 2048
aktuellvor 08.10.2020früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 143h GG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 143h GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
Artikel 1 G. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2072
§ 1 GewStMEAG Pauschaler Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden
... Land für im Jahr 2020 erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen einen pauschalen Ausgleich nach Artikel 143h des Grundgesetzes . Hierzu erhalten die Länder aus dem Bundeshaushalt einen Betrag in Höhe von ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h)
G. v. 29.09.2020 BGBl. I S. 2048
Artikel 1 GGÄndG Änderung des Grundgesetzes
... Viertel der Ausgaben oder mehr trägt." 2. Nach Artikel 143g wird folgender Artikel 143h eingefügt: „Artikel 143h Als Folgewirkung der COVID-19-Pandemie ... 2. Nach Artikel 143g wird folgender Artikel 143h eingefügt: „ Artikel 143h Als Folgewirkung der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 gewährt der Bund im Jahr 2020 ...
Artikel 2 GGÄndG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 143h des Grundgesetzes tritt am 31. Dezember 2020 außer ...