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§ 144 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung



(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit allein wegen einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung nicht erfüllt.

(2) Bei einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, die oder der vor Eintritt in die Maßnahme nicht arbeitslos war, gelten die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit als erfüllt, wenn sie oder er

1.
bei Eintritt in die Maßnahme einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hätte, der weder ausgeschöpft noch erloschen ist, oder

2.
die Anwartschaftszeit im Fall von Arbeitslosigkeit am Tag des Eintritts in die Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erfüllt hätte; insoweit gilt der Tag des Eintritts in die Maßnahme als Tag der Arbeitslosmeldung.





 

Frühere Fassungen von § 144 SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 2 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
vom 20.05.2020 BGBl. I S. 1044
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 1 Beschäftigungschancengesetz
vom 24.10.2010 BGBl. I S. 1417
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
vom 21.12.2008 BGBl. I S. 2917
aktuell vorher 31.12.2005Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 22.12.2005 BGBl. I S. 3676
aktuellvor 31.12.2005früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 144 SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 144 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 111a SGB III Förderung der beruflichen Weiterbildung bei Transferkurzarbeitergeld (vom 29.05.2020)
...  Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach § 144 ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld zuerkannt ...
§ 440 SGB III Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (vom 01.04.2012)
... 3a in der bis zum 31. Juli 2009 geltenden Fassung gleichgestellt. (4) § 144 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden auf ... die vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind. In diesen Fällen ist § 144 Abs. 4 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden. (5) Die ...
§ 447 SGB III Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung (vom 01.01.2020)
... Fassung anzuwenden auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung ( § 144 ) und für die Berechnung von Ansprüchen auf Berufsausbildungsbeihilfe für ...
 
Zitat in folgenden Normen

Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
§ 6 BerRehaG Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (vom 01.04.2012)
... auf Antrag Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung in entsprechender Anwendung des § 144 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. (2) Hat ein Verfolgter auf Grund einer Teilnahme ...

Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
V. v. 12.08.2010 BGBl. I S. 1150; zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 1 G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
§ 1 DatErhV Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (vom 01.07.2023)
... Umfang der Erwerbstätigkeit; Arbeitsuche und Arbeitslosigkeit nach den §§ 137 bis 144 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sowie Phasen der Nichtarbeitsuche; Angaben zur Anwendung von § 65 Absatz 4 des Zweiten Buches ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
Artikel 1 AWStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... trägt. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach § 144 ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld zuerkannt ...

Beschäftigungschancengesetz
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329
Artikel 1 BeschCG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2011)
... durch die Wörter „den Absätzen 1 und 2" ersetzt. 8. In § 144 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 wird das Wort „arbeitssuchend" durch das Wort ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2005 BGBl. I S. 3676
Artikel 1 5. SGBIIIuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (860-3)
... eingefügt. 8. § 140 wird aufgehoben. 9. § 144 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 werden der Schlusspunkt ...

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 BeWeAusbFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... trägt. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach § 144 ruht während der Zeit, für die ein Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld zuerkannt ...
Artikel 2 BeWeAusbFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... von vier Wochen, vor Eintritt der Arbeitslosigkeit geführt worden ist." 8. In § 144 Absatz 2 Nummer 2 wird das Wort „persönlichen" gestrichen. 9. ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 2 ArbGrdFortG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 142 bis 144 vorliegen oder vorgelegen hätten. (4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn ...

Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
G. v. 21.12.2008 BGBl. I S. 2917, 2009 I S. 23; zuletzt geändert durch Artikel 2a G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
Artikel 1 ArbMINAG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (vom 22.07.2009)
... Absatz 1 ergeben würde." b) Absatz 3 wird aufgehoben. 41. § 144 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ... 241 Abs. 3a in der bis zum 31. Juli 2009 geltenden Fassung gleichgestellt. (4) § 144 Abs. 4 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden auf ... auf Arbeitslosengeld, die vor dem 1. Januar 2009 entstanden sind. In diesen Fällen ist § 144 Abs. 4 in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung nicht anzuwenden. (5) Die ...
Artikel 7 ArbMINAG Änderung von Verordnungen
... 15. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2426) geändert worden ist, werden nach der Angabe „§ 144 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" die Wörter „sowie Zeiten nach § 38 Abs. 3 ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
...  § 142 Anwartschaftszeit § 143 Rahmenfrist § 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung Zweiter Unterabschnitt ... Fall endet die Rahmenfrist spätestens fünf Jahre nach ihrem Beginn. § 144 Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung (1) Anspruch auf ...

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 1 QuaChaG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Fassung anzuwenden auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung ( § 144 ) und für die Berechnung von Ansprüchen auf Berufsausbildungsbeihilfe für ...
Artikel 2 QuaChaG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Fassung anzuwenden auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung ( § 144 ) und für die Berechnung von Ansprüchen auf Berufsausbildungsbeihilfe für ...