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Artikel 144 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
Artikel 144 Änderung des Mautsystemgesetzes
Artikel 144 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 MautSysG § 6, § 13, § 21, § 26, § 28
Das Mautsystemgesetz vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.
- 2.
- § 13 Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.
- 3.
- In § 21 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.
- 4.
- § 26 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.
- b)
- In Satz 3 wird das Wort „genutzt" durch das Wort „verwendet" ersetzt.
- c)
- In Satz 4 wird das Wort „Nutzung" durch das Wort „Verwendung" ersetzt.
- 5.
- § 28 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.
- b)
- Satz 2 wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 144 2. DSAnpUG-EU
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 144 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. DSAnpUG-EU selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
G. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1603
Artikel 1 2. MautRÄndG Änderung des Mautsystemgesetzes
... Mautsystemgesetz vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980), das durch Artikel 144 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 3 wird wie ...
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