Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 149 - Arzneimittelgesetz (AMG)

neugefasst durch B. v. 12.12.2005 BGBl. I S. 3394; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 2121-51-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
|

§ 149 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 149 AMG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.01.2022Artikel 3 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
aktuell vorher 01.11.2021Artikel 1 Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
vom 10.08.2021 BGBl. I S. 3519
aktuellvor 01.11.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 149 AMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 149 AMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Artikel 3 TAMGEG Weitere Änderung des Arzneimittelgesetzes (vom 28.01.2022)
... (weggefallen)". o) Die Angabe zum Einundzwanzigsten Unterabschnitt und zu § 149 wird gestrichen. p) Die Angabe „Anlage 1 (zu § 6)" erhält die ...

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3519
Artikel 1 17. AMGÄndG Änderung des Arzneimittelgesetzes
...  „Einundzwanzigster Unterabschnitt Übergangsvorschrift § 149 Übergangsvorschrift aus Anlass des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des ... „Einundzwanzigster Unterabschnitt Übergangsvorschrift § 149 Übergangsvorschrift aus Anlass des Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des ...