Ein Eisenbahnunternehmen muss im Einklang mit
Artikel 22 der
Richtlinie 2012/34/EU ausreichend versichert sein oder über angemessene Bürgschaften zu marktüblichen Konditionen verfügen, um die Haftpflicht zu decken.
Artikel 2 Verordnung (EU) 2021/782 Anwendungsbereich ... dieser Verordnung ausnehmen. Diese Ausnahme gilt nicht bezüglich der Artikel 13 und 14 . (3) Ausnahmen, die gemäß Artikel 2 Absätze 4 und 6 der Verordnung (EG) ... Absatz 6 Buchstabe a gewährte Ausnahmen gelten nicht in Bezug auf die Artikel 5, 11, 13, 14 , 21, 22, 27 und 28. Wenn diese Ausnahmen Schienenpersonenverkehrsdienste des ...
V. v. 04.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 208