§ 14 Parlamentarisches Kontrollgremium
(1)
1Das nach
§ 10 Abs. 1 für die Anordnung von Beschränkungsmaßnahmen zuständige Bundesministerium unterrichtet in Abständen von höchstens sechs Monaten das Parlamentarische Kontrollgremium über die Durchführung dieses Gesetzes.
2Dabei ist gesondert auf Anordnungen einzugehen, die nach
§ 11 Absatz 1a durchgeführt werden.
3Das Gremium erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über Durchführung sowie Art und Umfang der Maßnahmen nach den
§§ 3,
5,
7a und
8; dabei sind die Grundsätze des
§ 10 Absatz 1 des Kontrollgremiumgesetzes zu beachten.
(2)
1Bei Gefahr im Verzug kann das zuständige Bundesministerium die Bestimmungen nach den
§§ 5 und
8 vorläufig treffen und das Parlamentarische Kontrollgremium durch seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter vorläufig zustimmen.
2Die Zustimmung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist unverzüglich einzuholen.
3Die Bestimmung tritt außer Kraft, wenn die vorläufige Zustimmung nicht binnen drei Werktagen und die Zustimmung nicht binnen zwei Wochen erfolgt.
Frühere Fassungen von § 14 G 10
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenBSI-Gesetz (BSIG)
Artikel 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2821; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2499
Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2274
Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2346
Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes
G. v. 17.11.2015 BGBl. I S. 1938
Zitate in aufgehobenen TitelnKontrollgremiumgesetz (PKGrG)
G. v. 11.04.1978 BGBl. I S. 453; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2346
§ 6 PKGrG ... Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des § 5 Abs. 1 zu beachten. § 14 Abs. 1 Satz 2 des Artikel 10-Gesetzes bleibt ...
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