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§ 14 - Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2197; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Geltung ab 29.07.2005; FNA: 752-6-1 Elektrizität und Gas
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Geltung ab 29.07.2005; FNA: 752-6-1 Elektrizität und Gas
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§ 14 Teilnetze
§ 14 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Soweit ein Betreiber von Gasversorgungsnetzen nach § 6 Abs. 5 der Gasnetzzugangsverordnung Teilnetze gebildet hat, hat er die nach § 4 ermittelten Netzkosten zunächst den einzelnen Teilnetzen zuzuordnen. 2Die Zuordnung kann durch eine sachgerechte Schlüsselung erfolgen und ist zu dokumentieren.
(2) 1Die Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 erfolgt getrennt für die einzelnen Teilnetze auf Basis der diesen Teilnetzen zugewiesenen Kosten. 2Nur einmal erbrachte Systemdienstleistungen nach § 5 Abs. 2 der Gasnetzzugangsverordnung dürfen bei der Nutzung mehrerer Teilnetze eines Netzbetreibers nicht mehrfach berechnet werden.
Zitierungen von § 14 GasNEV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 GasNEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GasNEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 GasNEV Grundsätze der Entgeltbestimmung (vom 31.12.2019)
... für die Gasfernleitung und Gasverteilung sind nach Maßgabe der §§ 13 bis 18 und 20 zu bestimmen. Die Ermittlung der Kosten und der Netzentgelte erfolgt auf ... die Entgelte für die Nutzung der Fernleitungsnetze abweichend von den §§ 4 bis 18 nach Maßgabe des § 19 bilden, wenn das Fernleitungsnetz zu einem ...
§ 18 GasNEV Besondere Regeln für örtliche Verteilernetze (vom 06.11.2007)
... für den Netzzugang zu örtlichen Verteilernetzen ist abweichend von den §§ 14 bis 16 ein transaktionsunabhängiges Punktmodell. Die für das jeweilige ...
§ 21 GasNEV Netzentgeltbildung bei Anreizregulierung (vom 31.12.2019)
... ermittelt. Dies erfolgt entsprechend den Vorschriften der §§ 11 bis 16 und 18 bis 20b. (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer ...
§ 30 GasNEV Festlegungen der Regulierungsbehörde (vom 31.12.2019)
... Gemeinkosten nach § 4 Abs. 4 sowie die Schlüsselung bei der Bildung von Teilnetzen nach § 14 Abs. 1 , 2. die Aufschlüsselung der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnungen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung über Netzentgelte bei der Landstromversorgung und zur redaktionellen Anpassung von Vorschriften im Regulierungsrecht
V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2935
Artikel 2 NELaStÄndV Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
... Erlösobergrenzen ermittelt. Dies erfolgt entsprechend den Vorschriften der §§ 11 bis 16 und 18 bis 20b. (2) Der Netzbetreiber ist verpflichtet, bei einer Anpassung der ...
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