Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 14 - Gewerbesteuergesetz (GewStG)

neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 611-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
|

§ 14 Festsetzung des Steuermessbetrags



1Der Steuermessbetrag wird für den Erhebungszeitraum nach dessen Ablauf festgesetzt. 2Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. 3Besteht die Gewerbesteuerpflicht nicht während des ganzen Kalenderjahrs, so tritt an die Stelle des Kalenderjahrs der Zeitraum der Steuerpflicht (abgekürzter Erhebungszeitraum).



 

Zitierungen von § 14 GewStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 GewStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 GewStG Gewerbeertrag (vom 01.07.2021)
... aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum ( § 14 ) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die ...
§ 9 GewStG Kürzungen (vom 28.03.2024)
... Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungszeitraums ( § 14 ) lautet. An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ...
§ 10 GewStG Maßgebender Gewerbeertrag
... der in dem Erhebungszeitraum bezogen worden ist, für den der Steuermessbetrag (§ 14 ) festgesetzt wird. (2) Weicht bei Unternehmen, die Bücher nach den Vorschriften ...
§ 16 GewStG Hebesatz (vom 25.12.2008)
... Die Steuer wird auf Grund des Steuermessbetrags ( § 14 ) mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben, der von der hebeberechtigten Gemeinde ...
§ 19 GewStG Vorauszahlungen (vom 31.07.2014)
... kann die Vorauszahlungen der Steuer anpassen, die sich für den Erhebungszeitraum (§ 14 ) voraussichtlich ergeben wird. Die Anpassung kann bis zum Ende des 15. auf den ...
§ 20 GewStG Abrechnung über die Vorauszahlungen
... Die für einen Erhebungszeitraum (§ 14 ) entrichteten Vorauszahlungen werden auf die Steuerschuld für diesen Erhebungszeitraum ...
§ 29 GewStG Zerlegungsmaßstab (vom 11.06.2021)
... Betriebsstätten der beteiligten Gemeinden (§ 28) während des Erhebungszeitraums ( § 14 ) erzielt oder gezahlt worden sind. (3) Bei Ermittlung der Verhältniszahlen sind ...
 
Zitat in folgenden Normen

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 35 EStG (vom 01.07.2020)
... Vierfache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen festgesetzten Steuermessbetrags (Gewerbesteuer-Messbetrag); Absatz 2 Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285
Artikel 4 UntStRÄndG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14 , 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17" ersetzt. 2. In ... 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17" ersetzt. 2. In § 36 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz ...

Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum entsprechenden Erhebungszeitraum nach § 14 des Gewerbesteuergesetzes für das Unternehmen festgesetzten Steuermessbetrags ...
Artikel 3 UStRG 2008 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... Fortschreibungs- oder Nachfeststellungszeitpunkt) vor dem Ende des Erhebungszeitraums (§ 14 ) lautet." b) In Nummer 2a Satz 1 werden die Wörter „ein Zehntel" ...