§ 14 Auswertung der Wirkungen der Förderung
1Das Bundesamt für Soziale Sicherung gibt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Finanzen begleitende Auswertungen des durch die Förderung nach den
§§ 12 bis 12b bewirkten Strukturwandels in Auftrag.
2Die hierfür erforderlichen nicht personenbezogenen Daten werden ihm von den antragstellenden Ländern auf Anforderung zur Weiterleitung an die mit der Auswertung beauftragte Stelle zur Verfügung gestellt.
3Zwischenberichte über die Auswertung sind dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Finanzen jährlich, für die Förderung nach
§ 12a erstmals zum 31. Dezember 2020 und für die Förderung nach
§ 12b erstmals zum 31. Dezember 2027, vorzulegen.
4Die bis zum 31. Dezember 2020 entstehenden Aufwendungen für die Auswertung der Förderung nach
§ 12 werden aus dem Betrag nach
§ 12 Absatz 1 Satz 1 und 2 gedeckt.
5Die im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2026 entstehenden Aufwendungen für die Auswertung nach
§ 12 und die Aufwendungen für die Auswertung nach
§ 12a werden aus dem Betrag nach
§ 12a Absatz 1 Satz 1 und 2 gedeckt.
6Die ab dem 1. Januar 2027 entstehenden Aufwendungen für die auf die Förderung nach den
§§ 12a und
12b bezogenen Auswertungen werden aus dem Transformationsfonds nach
§ 12b gedeckt.
7Auf der Grundlage der Auswertung legt das Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag einen Bericht über den durch die Förderung bewirkten Strukturwandel vor.
Frühere Fassungen von § 14 KHG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 12 KHG Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen (vom 29.10.2020) ... dem in Satz 1 genannten Betrag, abzüglich der Aufwendungen nach Absatz 2 Satz 6 und nach § 14 Satz 4 , kann jedes Land den Anteil abrufen, der sich aus dem Königsteiner Schlüssel mit Stand ... bis der in Absatz 1 Satz 1 genannte Betrag abzüglich der Aufwendungen nach Satz 6 und nach § 14 Satz 4 ausgeschöpft ist. Nicht zweckentsprechend verwendete oder überzahlte Mittel ...
§ 15 KHG Beteiligung an Schließungskosten (vom 01.01.2016) ... berücksichtigen, ob und inwieweit die Schließung bereits nach den §§ 12 bis 14 gefördert wird. Eine Vereinbarung nach Satz 1 darf nicht geschlossen werden, wenn ...
Zitat in folgenden NormenKrankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2350; zuletzt geändert durch Artikel 4a G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 5 KHSFV Nachverteilung (vom 29.10.2020) ... für Soziale Sicherung nach § 12 Absatz 2 Satz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 14 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes , steht der Unterschiedsbetrag zur Nachverteilung zur Verfügung (Nachverteilungsbetrag). ... für Soziale Sicherung nach § 12 Absatz 2 Satz 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und § 14 Satz 4 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ausgeschöpft ist. Absatz 1 Satz 3 gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG)
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3299; zuletzt geändert durch Artikel 6j G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Artikel 2 KHVVG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ... des Transformationsfonds und die Durchführung der Förderung sowie abzüglich der in § 14 Satz 6 genannten Aufwendungen für die Auswertung im jeweiligen Kalenderjahr. Für jedes der ... 271 Absatz 6 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beinhaltet." 6. § 14 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Artikel 2 PpSG Weitere Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ... Mittel und die Durchführung der Förderung sowie der jährlichen Aufwendungen nach § 14 , kann jedes Land in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich bis zu 95 Prozent des Anteils ... überzahlter oder nicht zweckentsprechend verwendeter Fördermittel." 2. § 14 Satz 1 bis 4 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „Das Bundesversicherungsamt gibt in ...
Artikel 5 PpSG Änderung der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung ... Satz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „oder der von diesem nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit der Auswertung beauftragten Stelle" gestrichen. bb) In Satz 3 werden die ... bb) In Satz 3 werden die Wörter „oder die von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragte Stelle" gestrichen. b) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „oder der von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragten Stelle" gestrichen. d) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ... nach Absatz 3 Satz 1 übermittelten Unterlagen an die von ihm mit der Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes beauftragte Stelle." 3. Nach § 10 wird folgende Überschrift ... Aufwendungen nach § 12a Absatz 3 Satz 7 und 8 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sowie nach § 14 Satz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und passt diese Schätzung jährlich an die tatsächlich entstandenen Ausgaben an. ... nach § 17 nicht oder nicht vollständig vorgelegt werden oder die Auswertung nach § 14 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ergibt, dass die Verpflichtungen nach § 12a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 des ...
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