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§ 14 - Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik" der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 14 Widerspruchsverfahren bei Modulprüfungen
Prüfungsrechtliche Widerspruchsverfahren werden von der Universität der Bundeswehr München durchgeführt.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/14_MVITAufstV.htm