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§ 14 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (MntDBwVVDV)
§ 14 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens dürfen höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente eingesetzt werden:
- 1.
- Leistungstest,
- 2.
- Persönlichkeitstest,
- 3.
- biographischer Fragebogen,
- 4.
- Simulationsaufgabe und
- 5.
- Aufsatz.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.
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