Tools:
Update via:
§ 14 - Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
| |
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
| |
§ 14 Ermittlung von Standortregionen für übertägige Erkundung
(1) 1Der Vorhabenträger ermittelt aus den Teilgebieten nach § 13 Absatz 1 Standortregionen für die übertägige Erkundung. 2Er führt für die Teilgebiete repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 durch. 3Auf der Grundlage der daraus ermittelten Ergebnisse hat der Vorhabenträger unter erneuter Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien nach § 24 günstige Standortregionen zu ermitteln. 4Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien sind nach den Vorgaben in § 25 anzuwenden. 5Für die Standortregionen nach Absatz 2 erarbeitet er standortbezogene Erkundungsprogramme für die übertägige Erkundung nach Maßgabe der Anforderungen und Kriterien nach den §§ 22 bis 24 und für die Durchführung der weiterentwickelten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 16 Absatz 1.
(2) 1Der Vorhabenträger übermittelt den Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen mit Begründung und den Ergebnissen der Beteiligung zu dem Zwischenbericht nach § 13 Absatz 2 an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. 2Liegen zu einzelnen Gebieten keine hinreichenden Informationen für die Anwendung der Kriterien nach den §§ 22 bis 24 vor, ist eine begründete Empfehlung zum weiteren Verfahren mit diesen Gebieten aufzunehmen.
(3) Mit dem Vorschlag legt der Vorhabenträger dem Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung die standortbezogenen Erkundungsprogramme für die übertägige Erkundung zur Festlegung vor.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen G. v. 12. Dezember 2019 BGBl. I S. 2510 m.W.v. 1. Januar 2020
Frühere Fassungen von § 14 StandAG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Umweltauditgesetzes, des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2510 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 14 StandAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 StandAG Begriffsbestimmungen
... nach § 27 Absatz 6 durchzuführenden Untersuchungen, die in den Verfahrensschritten nach § 14 Absatz 1 auf Grundlage der erhobenen, bei den Behörden des Bundes und der Länder vorliegenden ... Abfälle erwarten lassen; 19. Standortregionen die nach § 14 zu ermittelnden Gebiete, die innerhalb der Teilgebiete liegen und die für die ...
§ 3 StandAG Vorhabenträger (vom 01.01.2020)
... Vorschläge für die Auswahl der Standortregionen und der zu erkundenden Standorte nach § 14 Absatz 2 und § 16 Absatz 3 zu erarbeiten, 3. Erkundungsprogramme nach § 14 Absatz 1 ... § 14 Absatz 2 und § 16 Absatz 3 zu erarbeiten, 3. Erkundungsprogramme nach § 14 Absatz 1 und § 16 Absatz 2 sowie Prüfkriterien nach § 16 Absatz 2 zu erarbeiten, ... durchzuführen, 5. die jeweiligen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 , § 16 Absatz 1, § 18 Absatz 1 und § 26 zu erstellen, 6. dem Bundesamt ...
§ 4 StandAG Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (vom 01.01.2020)
... § 17 Absatz 4 festzulegen, 2. die Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 14 Absatz 2 , § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 zu prüfen und hierzu begründete Empfehlungen ...
§ 7 StandAG Stellungnahmeverfahren; Erörterungstermine (vom 01.01.2020)
... 1. der Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen nach § 14 Absatz 2 mit den dazugehörigen standortbezogenen Erkundungsprogrammen für die ...
§ 9 StandAG Fachkonferenz Teilgebiete (vom 01.01.2020)
... bei seinem Vorschlag für die übertägig zu erkundenden Standortregionen nach § 14 Absatz 2 . (3) Die Fachkonferenz Teilgebiete wird von einer Geschäftsstelle ...
§ 10 StandAG Regionalkonferenzen (vom 01.01.2020)
... Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung richtet in jeder nach § 14 Absatz 2 zur übertägigen Erkundung vorgeschlagenen Standortregion eine Regionalkonferenz ein. ... Erörterungstermin nach § 7 Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorschlägen nach § 14 Absatz 2 , § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3. Sie erhalten ebenfalls Gelegenheit zur ... Entsorgung richten, wenn sie einen Mangel in den Vorschlägen des Vorhabenträgers nach § 14 Absatz 2 , § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 rügt. Der Nachprüfauftrag darf von ... einmal geltend gemacht werden; er ist jeweils nach Übermittlung des Vorschlags nach § 14 Absatz 2 , § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 zu stellen und muss den gerügten Mangel sowie den ...
§ 15 StandAG Entscheidung über übertägige Erkundung und Erkundungsprogramme (vom 27.06.2020)
... Naturschutz und nukleare Sicherheit den Vorschlag des Vorhabenträgers gemäß § 14 Absatz 2 , die darauf bezogenen Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens einschließlich der ...
§ 23 StandAG Mindestanforderungen
... sofern ein direkter Nachweis in den Begründungen für die Vorschläge nach den §§ 14 und 16 noch nicht möglich ist, muss nachgewiesen werden, dass der einschlusswirksame ...
§ 26 StandAG Sicherheitsanforderungen (vom 27.06.2020)
... Schutzniveau festlegen. Sie bilden die wesentliche Grundlage für die nach den §§ 14 , 16 und 18 im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 27 ... der Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 vorliegen. Sie ist spätestens alle zehn Jahre zu überprüfen und, soweit ...
§ 27 StandAG Vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (vom 27.06.2020)
... Gegenstand der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 , § 16 Absatz 1 und § 18 Absatz 1 ist die Bewertung, inwieweit der sichere Einschluss der ... Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen gemäß § 14 Absatz 1 Satz 2 vorliegen. Sie ist alle zehn Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, an ...
§ 28 StandAG Umlage (vom 01.01.2020)
... einschließlich der Erstellung von Sicherheitsuntersuchungen nach § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 1 , 3. übertägige Erkundungen von Standortregionen und untertägige ... 4. die Erstellung des Zwischenberichts nach § 13 Absatz 2 sowie von Vorschlägen nach § 14 Absatz 2 , § 15 Absatz 1, § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, § 18 Absatz 3 und § 19 ... § 19 Absatz 2, 5. die Erstellung und Festlegung von Erkundungsprogrammen nach den §§ 14 bis 17 sowie Prüfkriterien nach den §§ 16 und 17, 6. Forschungen und ...
§ 36 StandAG Salzstock Gorleben
... einbezogen. Er kann lediglich im jeweiligen Verfahrensabschnitt nach den §§ 13 bis 20 des Standortauswahlgesetzes mit einem oder mehreren anderen Standorten verglichen werden, ...
Zitat in folgenden Normen
Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV)
Artikel 1 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094
§ 20 EndlSiAnfV Überwachung des Endlagers und seiner Umgebung
... Parameter sind die Ergebnisse der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 Satz 2 , § 16 Absatz 1 Satz 2 und § 18 Absatz 1 Satz 2 des Standortauswahlgesetzes sowie die ...
Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 3 EndlSiUntV Untersuchungsraum
... Die für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes ausgewiesenen Untersuchungsräume müssen zusammen alle Teilgebiete räumlich ...
§ 4 EndlSiUntV Allgemeine Anforderungen an die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen
... dieser Inhalte ist jeweils an die Erfordernisse der Vorschläge des Vorhabenträgers nach § 14 Absatz 2 , § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes anzupassen. (2) ... bauen auf den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes für den jeweiligen Untersuchungsraum auf; die umfassenden vorläufigen ...
§ 6 EndlSiUntV Vorläufiges Sicherheitskonzept; vorläufige Auslegung des Endlagers
... Untersuchungsraum ist in der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchung nach § 14 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes ein vorläufiges Sicherheitskonzept entsprechend § 10 der ... (4) Für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes ist abweichend von Absatz 2 in Übereinstimmung mit dem vorläufigen Sicherheitskonzept ...
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... (6) Für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen nach § 14 Absatz 1 des Standortauswahlgesetzes ist abweichend von den Absätzen 1 bis 3 und 5 folgendes Vorgehen zu wählen: ...
Geologiedatengesetz (GeolDG)
G. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1387
§ 34 GeolDG Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
... § 28 öffentlich bereitgestellt werden. Für Verfahren nach den §§ 14 bis 20 des Standortauswahlgesetzes ist in der Regel davon auszugehen, dass die Gründe des ... an der Geheimhaltung wesentlich überwiegen. Für Verfahren nach den §§ 14 bis 20 des Standortauswahlgesetzes ist in der Regel davon auszugehen, dass die Gründe des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze
G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074, 1676
Artikel 2 StandAFG Änderung des Atomgesetzes
... Anwendung." 3. In § 9d Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach § 14 Absatz 2 Satz 5 Halbsatz 2 des Standortauswahlgesetzes" durch die Wörter „nach § 15 Absatz 3 ...
Standortauswahlgesetz (StandAG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2553
Artikel 2 StandAG Änderung des Atomgesetzes
... zu deren Offenhaltung ab der Entscheidung über eine übertägige Erkundung nach § 14 Absatz 2 Satz 5 Halbsatz 2 des Standortauswahlgesetzes" eingefügt. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/14_Standortauswahlgesetz_StandAG.htm