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§ 14 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Artikel 1 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 24.06.2023; FNA: 2126-13-42 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Geltung ab 24.06.2023; FNA: 2126-13-42 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 14 Allgemeine Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen
§ 14 wird in 3 Vorschriften zitiert
Werkstoffe und Materialien, die für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen verwendet werden und die Kontakt mit dem Rohwasser oder Trinkwasser haben, dürfen nicht
- 1.
- den nach dieser Verordnung vorgesehenen Schutz der menschlichen Gesundheit unmittelbar oder mittelbar mindern,
- 2.
- die Färbung, den Geruch oder den Geschmack des Wassers beeinträchtigen,
- 3.
- die Vermehrung von Mikroorganismen fördern oder
- 4.
- Stoffe in größeren Mengen in das Wasser abgeben, als dies bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist.
Zitierungen von § 14 TrinkwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TrinkwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 TrinkwV Planung, Errichtung, Instandhaltung und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen
... Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die 1. den allgemeinen Anforderungen nach § 14 entsprechen und 2. den Bewertungsgrundlagen nach § 15, sofern vorhanden, ...
§ 15 TrinkwV Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser
... Umweltbundesamt kann die allgemeinen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien nach § 14 dadurch konkretisieren, dass es Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien, ... kann, dass die Ausgangsstoffe, Werkstoffe oder Materialien die allgemeinen Anforderungen nach § 14 erfüllen und den Prüfvorschriften nach Absatz 3 Nummer 1 entsprechen. ...
§ 16 TrinkwV Konformitätsvermutung
... Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien nach § 14 und den durch das Umweltbundesamt festgelegten Bewertungsgrundlagen nach § 15 entsprechen, ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/14_TrinkwV.htm