§ 158 Beweiskraft der Buchführung
(1) Die Buchführung und die Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der
§§ 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen.
(2) Absatz 1 gilt nicht,
- 1.
- soweit nach den Umständen des Einzelfalls Anlass besteht, die sachliche Richtigkeit zu beanstanden oder
- 2.
- soweit die elektronischen Daten nicht nach der Vorgabe der einheitlichen digitalen Schnittstellen des § 41 Absatz 1 Satz 7 des Einkommensteuergesetzes in Verbindung mit § 4 Absatz 2a der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung, des § 146a oder des § 147b in Verbindung mit der jeweiligen Rechtsverordnung zur Verfügung gestellt werden.
Frühere Fassungen von § 158 AO
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interne Verweise§ 162 AO Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (vom 30.10.2024) ... zu führen hat, nicht vorlegen kann, wenn die Buchführung oder die Aufzeichnungen nach § 158 Absatz 2 nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte für ...
Zitat in folgenden NormenBAB-Konzessionsabgabenverordnung (BAB-KAbgV)
V. v. 24.06.1997 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Finanzgerichtsordnung (FGO)
neugefasst durch B. v. 28.03.2001 BGBl. I S. 442, 2262, 2002 I 679; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 96 FGO ... nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; die §§ 158 , 160, 162 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Das Gericht darf über das ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 3 PStTGEG Änderung der Abgabenordnung ... war, zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlagen führt." 14. § 158 wird wie folgt gefasst: „§ 158 Beweiskraft der Buchführung ... führt." 14. § 158 wird wie folgt gefasst: „ § 158 Beweiskraft der Buchführung (1) Die Buchführung und die Aufzeichnungen des ... a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „der Besteuerung nicht nach § 158 " durch die Wörter „nach § 158 Absatz 2 nicht der Besteuerung" ... Wörter „der Besteuerung nicht nach § 158" durch die Wörter „nach § 158 Absatz 2 nicht der Besteuerung" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ...
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
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