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§ 15 - Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 754-32 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.2023; FNA: 754-32 Energieversorgung
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§ 15 Ausgleich zwischen Übertragungsnetzbetreibern
§ 15 wird in 4 Vorschriften zitiert
Die Übertragungsnetzbetreiber und Betreiber von Übertragungsnetzen im Sinn von § 3 Nummer 10 des Energiewirtschaftsgesetzes haben untereinander einen finanziellen Anspruch auf Belastungsausgleich, wenn sie jeweils bezogen auf die im Bereich ihrer Regelzone erhobenen Umlagen und die nach den öffentlich-rechtlichen Verträgen nach § 9 jeweils erhaltenen Zahlungen der Bundesrepublik Deutschland höhere Zahlungen nach den in § 13 Absatz 1 Satz 1 genannten Bestimmungen oder nach § 13 oder höhere Offshore-Anbindungskosten zu leisten hatten, als es dem Durchschnitt aller Übertragungsnetzbetreiber entspricht.
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Zitierungen von § 15 EnFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 EnFG Nachträgliche Korrekturen (vom 16.05.2024)
... 5. aus einem vollstreckbaren Titel, der erst nach der Abrechnung nach § 15 ergangen ist, 6. aus einer nach § 26 Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ...
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 16.05.2024)
... der Transaktionen für die Erfassung der Ist-Werte, die Abrechnung und den Ausgleich nach § 15 , 3.5.3 notwendige Kosten für die IT-Infrastruktur, das Personal und ...
Zitat in folgenden Normen
Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 59 WindSeeG Stromkostensenkungskomponente (vom 01.01.2023)
... die der Übertragungsnetzbetreiber zur Senkung der Kosten verwendet, die in den Ausgleich nach § 15 des Energiefinanzierungsgesetzes und den Aufschlag nach § 12 Absatz 1 des Energiefinanzierungsgesetzes, jeweils bezogen auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 2 2. HFinG 2024 Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... 17f Absatz 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „ § 15 des Energiefinanzierungsgesetzes " und die Wörter „§ 17f Absatz 5 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes" ...
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