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§ 15 - Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Artikel 1 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212 (Nr. 10); zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Geltung ab 01.06.2012; FNA: 2129-56 Umweltschutz
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§ 15 Grundpflichten der Abfallbeseitigung



(1) 1Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, die nicht verwertet werden, sind verpflichtet, diese zu beseitigen, soweit in § 17 nichts anderes bestimmt ist. 2Durch die Behandlung von Abfällen sind deren Menge und Schädlichkeit zu vermindern. 3Energie oder Abfälle, die bei der Beseitigung anfallen, sind hochwertig zu nutzen; § 8 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(2) 1Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 2Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere dann vor, wenn

1.
die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt wird,

2.
Tiere oder Pflanzen gefährdet werden,

3.
Gewässer oder Böden schädlich beeinflusst werden,

4.
schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt werden,

5.
die Ziele oder Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nicht beachtet oder die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht berücksichtigt werden oder

6.
die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in sonstiger Weise gefährdet oder gestört wird.

(3) 1Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach den Absätzen 1 und 2 erforderlich ist, sind Abfälle zur Beseitigung getrennt zu sammeln und zu behandeln. 2§ 9 Absatz 2 und 3 und § 9a gelten entsprechend.

(4) Die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien darf spätestens ab dem 1. Januar 2035 höchstens 10 Gewichtsprozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens betragen.





 

Frühere Fassungen von § 15 KrWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.10.2020Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
vom 23.10.2020 BGBl. I S. 2232

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 KrWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 KrWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KrWG Begriffsbestimmungen (vom 29.10.2020)
... Abfälle. (5a) Siedlungsabfälle im Sinne von § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 4 , § 30 Absatz 6 Nummer 9 Buchstabe b sind gemischt und getrennt gesammelte Abfälle ...
§ 10 KrWG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 29.10.2020)
... Weise geeignet ist, Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit, vor allem der in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter, herbeizuführen, nach Herkunftsbereich, Anfallstelle oder ...
§ 16 KrWG Anforderungen an die Abfallbeseitigung (vom 29.10.2020)
... 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der Pflichten nach § 15 entsprechend dem Stand der Technik Anforderungen an die Beseitigung von Abfällen nach ... Sammlung, Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Ablagerung nach Maßgabe des § 15 auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen zu stellen sind, in Verkehr ...
§ 17 KrWG Überlassungspflichten (vom 29.10.2020)
... Abweichend von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 sind Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese ...
§ 20 KrWG Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (vom 29.10.2020)
... nach Maßgabe der §§ 6 bis 11 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 15 und 16 zu beseitigen. Werden Abfälle zur Beseitigung überlassen, weil die ...
§ 29 KrWG Durchführung der Abfallbeseitigung
... Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage verpflichten, einem Beseitigungspflichtigen nach § 15 sowie den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Sinne des § 20 die ... Gesetzes nicht entgegenstehen; die Erfüllung der Grundpflichten gemäß § 15 muss sichergestellt sein. Die zuständige Behörde hat von demjenigen ...
§ 36 KrWG Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
... nicht beeinträchtigt wird, insbesondere a) keine Gefahren für die in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter hervorgerufen werden können, b) Vorsorge gegen die ... hervorgerufen werden können, b) Vorsorge gegen die Beeinträchtigungen der in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter in erster Linie durch bauliche, betriebliche oder organisatorische ...
§ 43 KrWG Anforderungen an Deponien (vom 13.04.2013)
... werden, inwieweit die nach Absatz 1 zur Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der in § 15 Absatz 2 Satz 2 genannten Schutzgüter festgelegten Anforderungen nach Ablauf bestimmter ...
§ 47 KrWG Allgemeine Überwachung (vom 16.07.2021)
... Behörde zur Prüfung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach den §§ 7 und 15 das Betreten der Grundstücke sowie der Geschäfts- und Betriebsräume zu den ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deponieverordnung (DepV)
Artikel 1 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
Anhang 1 DepV Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III (zu § 3 Absatz 1, § 10 Absatz 1, den §§ 23, 28) (vom 09.07.2024)
... eine Deponie ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch die Deponie nicht beeinträchtigt wird. Bei der Wahl des Standortes ist insbesondere ...

Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Behandlungsverordnung (EAG-BehandV)
V. v. 21.06.2021 BGBl. I S. 1841
§ 5 EAG-BehandV Anforderungen an die Behandlung von radioaktiven Bauteilen
... erforderlich ist, dürfen ohne weitere selektive Behandlung gemäß § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beseitigt oder verwertet werden. (2) Bauteile nach Absatz 1, für die ein ...

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
V. v. 18.04.2017 BGBl. I S. 896; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 3 GewAbfV Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von gewerblichen Siedlungsabfällen (vom 06.05.2022)
... Abfälle des § 9a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibt unberührt. (2) Die Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 entfallen, ...
§ 8 GewAbfV Getrennte Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (vom 01.08.2023)
... Abfälle des § 9a des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auch in Verbindung mit § 15 Absatz 3 Satz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bleibt unberührt. (1a) Soweit beim Rückbau, bei der Sanierung oder bei der ...

Gewinnungsabfallverordnung (GewinnungsAbfV)
Artikel 2 V. v. 27.04.2009 BGBl. I S. 900, 947; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 29 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
§ 3 GewinnungsAbfV Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge (vom 01.06.2012)
... werden. Für die sonstigen Anforderungen, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes durch die Anlage nicht beeinträchtigt wird, gelten ...

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2644; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
§ 3 POP-Abfall-ÜberwV Getrennte Sammlung und Beförderung; Vermischungsverbot
... zur Erfüllung der Anforderungen nach § 7 Absatz 2 bis 4 und § 8 Absatz 1 oder nach § 15 Absatz 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erforderlich ist. (2) Soweit die getrennte Sammlung nach Absatz 1 erforderlich ist, ist ... 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemeinwohlverträglich beseitigt wird sowie 3. das Vermischungsverfahren dem Stand ... Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder b) eine gemeinwohlverträgliche Beseitigung nach § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sicherzustellen, und 2. die Trennung technisch möglich und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212, 1474
Artikel 3 KrWAbfRNOG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... 10 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ...
Artikel 5 KrWAbfRNOG Folgeänderungen (vom 01.06.2012)
... 10 und 11 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (20) Die Bioabfallverordnung vom 21. ... 10 Absatz 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (29) Die ... 10 Absatz 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes" durch die Wörter „§ 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes" ersetzt. 2. § 9 wird wie folgt ...

Gesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 16 StrlSchGEG Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
... erforderlich ist, dürfen ohne weitere selektive Behandlung gemäß § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beseitigt oder verwertet werden." 2. Buchstabe b wird wie folgt gefasst:  ...

Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 AbfRRL-UG Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
... 5a eingefügt: „(5a) Siedlungsabfälle im Sinne von § 14 Absatz 1, § 15 Absatz 4 , § 30 Absatz 6 Nummer 9 Buchstabe b sind gemischt und getrennt gesammelte Abfälle ... c) Absatz 3 wird Absatz 2 und die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben. 13. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
G. v. 16.03.2005 BGBl. I S. 762; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1739
Anhang III ElektroG Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach § 11 Abs. 2 (vom 01.06.2012)
... Fotoleitertrommeln. Diese Stoffe, Gemische und Bauteile sind gemäß § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu beseitigen oder zu verwerten. 2. ... erforderlich ist, können ohne weitere selektive Behandlung gemäß § 15 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beseitigt oder verwertet werden. b) ...

Verpackungsverordnung (VerpackV)
V. v. 21.08.1998 BGBl. I S. 2379; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 10 G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2745
Anhang I VerpackV (zu § 6) (vom 01.06.2012)
... den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung gemäß § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu beseitigen; dabei sind sie den öffentlich-rechtlichen ...