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§ 15 - Luftsicherheitsausrüstungsverordnung (LuftSiAV)
§ 15 Zulassungsbescheid
(1) 1Nach erfolgreich abgeschlossener Zulassungsprüfung erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller einen Bescheid über die erfolgreiche Zulassung des Sprengstoffspürhunde-Teams. 2Die Zulassung ist längstens zwölf Monate gültig.
(2) Der Zulassungsbescheid enthält folgende Angaben:
- 1.
- die Zulassungsnummer,
- 2.
- den erreichten Standard nach Anlage 12-D des Durchführungsbeschlusses der Kommission C (2015) 8005,
- 3.
- den Namen der zuständigen Behörde, die den Bescheid erteilt hat,
- 4.
- den Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum,
- 5.
- den Namen des Hundeführers,
- 6.
- den Namen des Hundes,
- 7.
- den Wurftag, die Identifikationsnummer des Hundes und
- 8.
- die Dauer der Gültigkeit der Zulassung.
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